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Relativierung: Feststellung der Beschränkungen einer Aussage durch Einführung einer zusätzlichen Bedingung, z.B. durch Angabe eines Gegenstandsbereichs, auf den eine Aussage angewendet werden soll. Siehe auch Idealisierung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

P. Simons über Relativierung – Lexikon der Argumente

I 90
Relativierung/fundamental/Begriff/Simons/(s): Ein relativierter Begriff kann fundamentaler sein als eine unrelativierter, Bsp "Teil-von"-Relation. Eine "Teil-von"-Relation relativiert auf molekulare Bestandteile von Wasser anders als relativiert auf Wasserteile. Dann ist dies grundlegender als Identität.
> Grundbegriff
.
Bsp Dann wird Identität zum Spezialfall der Teil-Relation.
>Identität, >Teil-von-Relation, >Teile, >Mereologie.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Simons I
P. Simons
Parts. A Study in Ontology Oxford New York 1987

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