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Bubner I 107
Spontaneität/Kant/Bubner: des Verstandes. ist in doppelter Weise auf die Rezeptivität der Sinnlichkeit angewiesen:
1. wird Anschauungsmaterial herangeschafft, das die Reinheit der Verstandeshandlung konkret beschränkt.
2. stößt die durch keine fremden Faktoren ausgelöste Handlung dort an die Grenze ihrer Freiheit, wo sie der Kontingenz einer material beschaffenen Erfahrung überhaupt ausgeliefert ist.
Spontaneität steht als solche noch nicht unter Bedingungen, wie sie erst durch Rücksichtnahme auf die erkenntnisermöglichende Rolle ins Spiel kommen.
Die Erforschung der Spontaneität braucht sich bloß an den Handlungscharakter zu halten.
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Adorno XIII 67
Spontaneität/Kant/Adorno: alles das, was Denken impliziert, was eine Art von Anstrengung, eben eine Tätigkeit bedeutet und worin Willkür steckt, worin Freiheit steckt. Ob ich denke, und sei es das Allereinfachste, (…) hängt (…) bis zu einem gewissen Grad von der Anstrengung ab, die ich dabei vollbringe.
Adorno XIII 68
Bewusstsein/Geist/Kant/Adorno: Wenn das tätige Bewusstsein schlechthin, wenn es Geist schlechthin sein soll, dann wird die Schranke des individuellen Bewusstseins aufgegeben.
Der Gedanke von dem Geist als einem absolut Tätigen ist zwar angelegt in Leibniz und Kant hat ihn unmittelbar von Leibniz übernommen, aber er ist dem älteren Rationalismus gerade fremd.
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