I 327
VURD/Brandom: verlässlich unterscheidende Reaktionsdisposition: Grundlage für nichtinferentielle (unmittelbare) Autorität von Beobachtungen.
I 486f
Designiertheit/Brandom: dass überhaupt ein Wahrheitswert da ist.
I 509
freistehender Gehalt/Multiwert
I 530
Def EMSIF/Brandom: einfache materiale substitutionsinferentielle Festlegung - verbindet den Ausdruck "Der Erfinder" mit einem anderen - Zusatzinformation, die die Zuschreibung der tatsächlichen Identität "Franklin war Erfinder, aber auch Generalpostmeister, sowie Drucker, und sprach auch französisch... auf einen Einzelgegenstand ermöglicht - aber nicht innerhalb von propositionalen Einstellungen. -
I 531
Gehalt eins Ausdrucks: wird durch die Menge der EMSIFs bestimmt, die ihn mit anderen Ausdrücken verknüpfen -
I 532
EMSIF für singuläre Termini symmetrisch.
II 178
Status/Brandom: seine Übertragung soll heißen: ein bestimmter Status der Prämisse stellt sicher, dass er auch der Konklusion zukommt - das gilt für
Def festlegungserhaltende Inferenzen: Deduktion - aber nicht für
Def berechtigungserhaltende Inferenzen: Induktion.
I 484ff
Satz/Brandom/(s): freistehend: Atomsatz - eingebettet/(s): in Konditional oder Zitat oder Bericht usw.
I 487
Mehrwertige Logik/Brandom: Def designiert: die Tatsache, dass eine Äußerung überhaupt einen Wahrheitswert hat. Designiertheit zeigt an, was Wahrheit ist. - Designiertheit: verlangt eine Festlegung auf die Behauptung.
Def Multiwert/Brandom: eingebundener Gehalt - ((s) Sätze innerhalb von Konditionalen, Satzgefügen, Berichten, Zitaten) - Interpretation: ordnet zwei Arten von Wert zu: a) ob designiert, b) welcher Multiwert. - Standardsituation: hier ist festgelegt, welche Multiwerte designiert sind - D-Wert: ist alles was für pragmatische Signifikanz freistehender Sätze eine Rolle spielt - bottom-up: von der Designiertheit zur formalen Gültigkeit. - Grundprinzip: bei gleichem Multiwert ändert Substitution nie die Designiertheit.
I 488
Multiwerte = Äquivalenzklassen auseinander logisch ableitbarer Sätze - Designiertheit = logische Gültigkeit.