V 291
Willensfreiheit/Naturgesetze/NG brechen/Lewis: Dass wir anscheinend Naturgesetze brechen können, hängt von der Annahme eines "weichen" Determinismus ab. Die These, dass man manchmal freiwillig das tut, wozu man vorbestimmt ist und dass man in solchen Fällen auch anders handeln könnte, obwohl die Vorgeschichte und die Naturgesetze festlegen, dass man nicht anders handeln wird.
>
Determinismus/Lewis.
Kompatibilismus: Kompatibilismus beschreibt die These, dass der weiche Determinismus wahr sein könnte, aber dass es vielleicht eine physikalische Grundlage einer Vorbestimmung gibt. Bsp "Ich hätte die Hand heben können, dann hätte ich ein Naturgesetz verletzt". Das wird hier nur um des Argumentes des weichen Determinismus willen angenommen.
V 292
Pointe: Daraus folgt aber nicht, dass es etwas gibt, das beides ist: ein Naturgesetz und gebrochen. Denn gebrochene Naturgesetze sind eine contradictio in adjecto.
>
Naturgesetz/Lewis.
V 293
Die Annahme dient hier der Unterscheidung zweier Thesen: schwache These: Ein tatsächlich ungebrochenes Gesetz hätte gebrochen werden können. Stark: Ich kann Naturgesetze brechen. Pointe: Wenn kein Akt von mir ein Naturgesetze-brechendes Ereignis ist, dann könnte es nicht wahr sein, dass ich ein Naturgesetz gebrochen hätte ((s) "solange nicht...").
V 295
Willensfreiheit/Naturgesetze brechen/Lewis: Bsp Angenommen, ich habe vor 10 Minuten die Hand gehoben, obwohl es vorbestimmt war, das ich sie nicht hebe. Dann gab es einen Zeitpunkt davor, an dem die Gesetze gebrochen wurden.
Pointe: Dann ist die Verursachung umgekehrt. Das Gesetzebrechen verursachte das Handheben (s.o. "Wunder"). Aber der Akt selbst ist nicht das Wunder, daher braucht man für den weichen Determinismus keine übernatürlichen Kräfte.
Problem: Die Wirkung würde der Ursache vorausgehen. Dennoch haben wir ein richtiges Muster von kontrafaktischer Abhängigkeit.
>
Kontrafaktische Abhängigkeit/Lewis.
V 296
InwagenVsLewis/Vs weicher Determinismus.
V 297
Lewis: Unterscheidung Akt/Ereignis: Der Akt ruft erst das Ereignis des Gesetzebrechens hervor. Der Akt falsifiziert kein Gesetz sondern nur eine Konjunktion von Vorgeschichte und Gesetz.
>
Ereignis/Lewis.