@misc{Lexikon der Argumente, title = {Quotation from: Lexikon der Argumente – Begriffe - Ed. Martin Schulz, 29 Mar 2024}, author = {Kant,Immanuel}, subject = {Freiheit}, note = {Adorno XIII 196 Freiheit/Kant/Adorno: bei Kant ist die Herrschaft der Kausalität eingeschränkt auf das (sic) Bereich der Natur, aber das Bereich des Geistes, soweit es sein einheimisches Reich ist, soweit also die Menschen handeln und in ihrem Handeln ihre Vorstellungen verwirkliche, soll das Reich der Freiheit sein. Dabei ist das innerste Prinzip der Freiheit dieselbe Vernunft, aufgrund derer die Kausalität als eine Kategorie sich selber auch konstituiert. Das ist das Einheitsmoment innerhalb dieses Dualismus bei Kant. >Dualismus, >Kausalität/Kant, >Moral/Kant. Adorno XIII 252 Freiheit/Kant/Adorno: wenn in der Kantischen Geschichtsphilosophie die Idee der Freiheit nur durch den Antagonismus der Interessen vermittelt werden kann und die empirischen Menschen radikal böse genannt werden, ist diese Lehre dem Hobbes unmittelbar verpflichtet, obwohl Kant sicher mit Hobbes wenig zu tun haben wollte. HegelVsHobbes: die Hegelsche List der Vernunft, als die Lehre, dass die vernünftige Einrichtung der Gesellschaft sich durch die Interessen der Menschen, aber gleichsam über deren Kopf hinweg durchsetze, ist die strengste Konsequenz daraus. - - - Höffe I 311 Freiheit/Kant/Höffe: fordert die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Künste und Wissenschaften. Das Adelsprivileg hingegen, die Leibeigenschaft (Erbuntertänigkeit, Sklaverei) und eine despotische Regierung lehnt er ebenso ab wie den Höffe I 312 Kolonialismus und einen staatlich verordneten unveränderlichen Kirchenglauben. Begründung: Die Grundlage dazu bildet die Definition des Rechtszustandes, mit der Kant wohl zum ersten Mal das Wesen des modernen Rechtsstaates auf den Begriff bringt: «Der rechtliche Zustand ist dasjenige Verhältnis der Menschen untereinander, welches die Bedingungen enthält, unter denen allein jeder seines Rechts teilhaftig werden kann.»(1) >Kolonialismus/Kant. 1. I. Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre § 41}, note = {I. Kant I Günter Schulte Kant Einführung (Campus) Frankfurt 1994 Externe Quellen. ZEIT-Artikel 11/02 (Ludger Heidbrink über Rawls) Volker Gerhard "Die Frucht der Freiheit" Plädoyer für die Stammzellforschung ZEIT 27.11.03 A I Th. W. Adorno Max Horkheimer Dialektik der Aufklärung Frankfurt 1978 A II Theodor W. Adorno Negative Dialektik Frankfurt/M. 2000 A III Theodor W. Adorno Ästhetische Theorie Frankfurt/M. 1973 A IV Theodor W. Adorno Minima Moralia Frankfurt/M. 2003 A V Theodor W. Adorno Philosophie der neuen Musik Frankfurt/M. 1995 A VI Theodor W. Adorno Gesammelte Schriften, Band 5: Zur Metakritik der Erkenntnistheorie. Drei Studien zu Hegel Frankfurt/M. 1071 A VII Theodor W. Adorno Noten zur Literatur (I - IV) Frankfurt/M. 2002 A VIII Theodor W. Adorno Gesammelte Schriften in 20 Bänden: Band 2: Kierkegaard. Konstruktion des Ästhetischen Frankfurt/M. 2003 A IX Theodor W. Adorno Gesammelte Schriften in 20 Bänden: Band 8: Soziologische Schriften I Frankfurt/M. 2003 A XI Theodor W. Adorno Über Walter Benjamin Frankfurt/M. 1990 A XII Theodor W. Adorno Philosophische Terminologie Bd. 1 Frankfurt/M. 1973 A XIII Theodor W. Adorno Philosophische Terminologie Bd. 2 Frankfurt/M. 1974 Höffe I Otfried Höffe Geschichte des politischen Denkens München 2016 }, file = {http://philosophie-wissenschaft-kontroversen.de/details.php?id=961620} url = {http://philosophie-wissenschaft-kontroversen.de/details.php?id=961620} }