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Fundierung: Grundlage in der Logik und Wissenschaftstheorie ist die Idee, dass Behauptungen letztlich auf Empirie beruhen müssen. Selbst in formalisierten Aussagen muss es letztlich möglich sein, die Bedeutung der Komponenten oder Ausdrücke durch Bezugnahme auf etwas in der Welt zu spezifizieren. Siehe auch Formalismus, Formalisierung, Logik._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Max Weber über Fundierung – Lexikon der Argumente
Habermas III 358 Fundierung/foundation/Recht/Dezisionismus/Weber/HabermasVsWeber/Habermas: Problem: Wenn irgendeine Form von rationalem Einverständnis die „einzig konsequente Form der Legitimität eines Rechts“ bedeutet, wie kann dann eine legale Herrschaft, deren Legalität auf ein rein dezisionistisch gefasstes Recht gestützt ist, überhaupt legitimiert werden? Lösung/Carl Schmitt/N. Luhmann: Webers Antwort hat von Carl Schmitt bis Niklas Luhmann Schule gemacht: durch Verfahren. Das bedeutet nicht den Rückgang auf formale Bedingungen der moralisch-praktischen Rechtfertigung von Rechtsnormen, sondern Einhaltung von Verfahrensvorschriften in Rechtsprechung, Rechtsanwendung und Rechtsetzung. >Recht, >Begründung, >Letztbegründung, >Legitimität, >Legitimation. Habermas III 359 Die Legitimität beruht dann „auf dem Glauben an die Legalität gesetzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch sie zur Ausübung der Herrschaft Berufenen“. (1) HabermasVsWeber: Problem: woher soll der Legalitätsglauben die Kraft zur Legitimation aufbringen, wenn Legalität lediglich Übereinstimmung mit einer faktisch bestehenden Rechtsordnung bedeutet, und wenn diese wiederum als willkürlich gesatztes Recht einer praktisch-moralischen Rechtfertigung unzugänglich ist. Aus dieser Zirkularität führt kein Weg heraus. (2) >Zirkularität, >Rechtfertigung, >Gesetze, >Verfassung, >Willkür, >Demokratie, >Staat. 1.M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, hrsg.v. J. Winckelmann, Tübingen 1964,S. 159 2.J. Winckelmann, Legitimität und Legalität in Webers Herrschaftssoziologie, Tübingen 1952; K. Eder, Zur Rationalisierungsproblematik des modernen Rechts, in: Soziale Welt, 2, 1978, S. 247ff._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Weber I M. Weber Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus München 2013 Ha I J. Habermas Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988 Ha III Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981 Ha IV Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981 |