Philosophie Lexikon der ArgumenteHome | |||
| |||
Terminologien: Hier werden Besonderheiten des Sprachgebrauchs der einzelnen Autoren erklärt. _____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
---|---|---|---|
Max Weber über Terminologien – Lexikon der Argumente
III 286 Def Weltbild/Weber: Ein Weltbild kann als rationalisiert gelten in dem Maße, wie es die „Welt“ als Sphäre sittlicher Bewährung unter praktischen Prinzipien herausstellt und von allen übrigen Aspekten trennt. Es präsentiert die Welt a) Als Feld praktischer Betätigung überhaupt b) Als Bühne, auf der der handelnde ethisch versagen kann, c) Als Gesamtheit der Situationen, die nach „letzten“ moralischen Grundsätzen beurteilt und nach Maßgabe moralischer Urteile bewältigt werden sollen und daher d) Als einen Bereich der Objekte und Anlässe sittlichen Handelns. Habermas III 228 Def Rationalisierung/Max Weber/Habermas: Rationalisierung nennt Weber jede Erweiterung des empirischen Wissens, der Prognosefähigkeit, der instrumentellen und organisatorischen Beherrschung empirischer Vorgänge. Habermas III 351 Def Positivität/Habermas: positiv gesetztes Recht wird nicht durch Interpretation anerkannter und geheiligter Traditionen fortgebildet, es drückt vielmehr den Willen eines souveränen Habermas III 352 Gesetzgebers aus, der mit rechtlichen Organisationsmittel soziale Tatbestände konventionell regelt. Def Legalismus/Habermas: den Rechtspersonen werden außer einem generellen Rechtsgehorsam keine sittlichen Motive unterstellt. Es schützt ihre privaten Neigungen innerhalb sanktionierter Grenzen. Nicht nur böse Gesinnungen, sondern auch normabweichende Handlungen werden sanktioniert, wobei Zurechnungsfähigkeit vorausgesetzt wird. Def Formalität/Recht/Habermas: Das moderne Recht definiert Bereiche der legitimen Willkür von Privatpersonen. Die Willkürfreiheit der Rechtspersonen in einem sittlich neutralisierten Bereich privater, aber mit Rechtsfolgen verknüpfter Handlungen wird vorausgesetzt. Der Privatrechtsverkehr kann daher negativ auf dem Wege der Einschränkung von prinzipiell anerkannten Berechtigungen geregelt werden (anstelle einer positiven Regelung über konkrete Pflichten und materiale Gebote). In diesem Bereich ist alles erlaubt, was nicht rechtlich verboten ist. Habermas III 318 Def Gesinnungsethik/Weber/Habermas: Laut Weber ist die Gesinnungsethik durch folgende Einstellung charakterisiert: „Der Christ tut recht und stellt den Erfolg Gott anheim“.(1) Habermas: Damit betritt Weber den Boden einer philosophischen Diskussion, die den Eigensinn moralisch-praktischer Fragen, die Logik der Rechtfertigung von Handlungsnormen herausarbeiten konnte, nachdem sich Moral und Recht von der Begrifflichkeit religiöser (und metaphysischer) Weltbilder gelöst hatten. Habermas III 322 Def Wertsphären/Weber/Habermas: Die verschiedenen (kulturellen) Wertsphären sind: kognitive, normative und ästhetische Ideen. Ideelle Güter gibt es innerhalb, des Wissenschaftsbetriebs, der religiösen Gemeinde und des Kunstbetriebs. Habermas III 258 Def Ideen/Weber/WeberVsRelativismus/Habermas: Wenn Max Weber von „letzten Gesichtspunkten“ spricht, unter denen das Leben rationalisiert werden könne, so versteht er darunter nicht immer die kulturellen Werte, die Inhalte also, die sich innerhalb einer Lebenssphäre in geschichtlichen Konfigurationen herausbilden, sondern manchmal auch jene abstrakten Ideen, die für die Eigengesetzlichkeit einer Wertsphäre als solcher maßgebend sind: solche Ideen sind Wahrheit und Erfolg für die kognitive Wertsphäre; Gerechtigkeit und überhaupt normative Richtigkeit für die moralisch-praktische Wertsphäre, Schönheit, Authentizität, Wahrhaftigkeit für die expressive Wertsphäre. Habermas III 258 Wertsphären/Weber: - kognitive Wertsphäre: maßgeblich: Wahrheit und Erfolg - moralisch-praktische Wertsphäre: maßgeblich: Gerechtigkeit und überhaupt normative Richtigkeit - expressive Wertsphäre: maßgeblich: Schönheit, Authentizität, Wahrhaftigkeit Habermas III 231 Def Rationalisierung/Weber/Habermas: Die kognitive Verselbständigung von Recht und Moral, d.h. die Ablösung moralisch-praktischer Einsichten ethischer und rechtlicher Doktrinen, Grundsätze, Maximen und Entscheidungsregeln von Weltbildern, in die sie zunächst eingebettet waren, nennt Weber Rationalisierung. - - - Gaus I 195 Staat/Weber/Morris: [Eine "Definition" des Staates ist] meist eine abgekürzte Version von Max Webers bekannter Charakterisierung des Staates als "eine menschliche Gemeinschaft, die (erfolgreich) das Monopol der legitimen Anwendung physischer Gewalt innerhalb eines bestimmten Territoriums beansprucht" (1919(2): 78). - - - Habermas III 244 Wertrationalität/Max Weber/Habermas: Weber: „Rein wertrational handelt, wer ohne Rücksicht auf die vorauszusehenden Folgen handelt im Dienst seiner Überzeugung von dem, was Pflicht, Würde, Schönheit, religiöse Weisung, Pietät, oder die Wichtigkeit einer ‚Sache‘, gleich welcher Art, ich zu gebieten scheinen. Stets ist … wertrationales Handeln ein Handeln nach ‚Geboten‘ oder gemäß ‚Forderungen‘, die der Handelnde an sich gestellt glaubt.“(3) Habermas III 152 Zweckrationalität/Max Weber/Habermas: Subjektiv zweckrational nennt Weber ein zielgerichtetes Handeln, „welches ausschließlich orientiert ist an (subjektiv) als adäquat vorgestellten Mitteln für (subjektiv) eindeutig gefasste Zwecke.“ (4) Habermas III 245 Handlungen, die Bedingungen der Mittel- und Wahlrationalität genügen, nennt Weber ‚zweckrational‘ Handlungen, die Bedingungen normativer Rationalität genügen, ‚wertrational‘. Beide Aspekte können unabhängig voneinander variieren. Fortschritte in der Dimension der Zweckrationalität können auf Kosten wertrational gebundenen Handelns verlaufen.(5) 1. M. Weber, Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie, Bd. I Tübingen, 1963, S.552. 2. M. Weber (1946 [1919]) 'Politics as a vocation'. In From Max Weber: Essays in Sociologv, eds and trans. H. Gerth and C. Wright Mills. New York: Oxford University 3. M.Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, hrsg. v. J. Winckelmann, Tübingen 1964. 4. M Weber, Methodologische Schriften, Frankfurt/M. 1968, p. 170. 5. M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, hrsg. v. J. Winckelmann, Tübingen 1964, S. 22._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Weber I M. Weber Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus München 2013 Ha I J. Habermas Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988 Ha III Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981 Ha IV Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981 Gaus I Gerald F. Gaus Chandran Kukathas Handbook of Political Theory London 2004 |