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Fairness: Fairness ist die Eigenschaft, gerecht und unparteiisch zu sein. Sie ist der Grundsatz, alle Menschen gleich zu behandeln, unabhängig von ihrer Rasse, ihrem Geschlecht, ihrer Religion, ihrem sozialen Status oder anderen Faktoren. Siehe auch Gerechtigkeit, Gemeinschaft, Verhalten.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

John Rawls über Fairness – Lexikon der Argumente

I 108
Fairness/Prinzipien/Rawls: Unsere Prinzipien der Gerechtigkeit betrafen Institutionen sowie die Grundstruktur einer Gesellschaft. Wenn es um Individuen geht, ist das Prinzip der Fairness relevant.
I 110
Individuen/Prinzipien: hier geht es unter anderem darum, welche Verpflichtungen wir haben. Dabei wird jedoch von Anfang an eine gewisse Grundstruktur einer zu errichtenden Gesellschaft vorausgesetzt.
Rawls: Hier kann er ohne größere Verzerrungen so interpretiert werden, dass die Pflichten und Aufgaben einen moralischen Begriff von Institutionen voraussetzen, und dass daher der Inhalt gerechter Institutionen bestimmt werden muss, bevor Forderungen an Individuen gestellt werden können.
I 111
Recht/Rechtmäßigkeit/Übereinstimmung/Rawls: intuitiv können wir sagen, dass der Begriff des im Recht seins für jemand gleichbedeutend ist mit dem, mit solchen Prinzipien in Einklang zu stehen, die im Ausganszustand einer Gesellschaft anerkanntermaßen auf die entsprechenden Probleme angewendet würden.
Wenn wir das akzeptieren, können wir Fairness mit Rechtmäßigkeit (rightness) gleichsetzen.
Individuen/Fairness: zunächst müssen wir zwischen Verpflichtungen und natürlichen Pflichten (natural duties) unterscheiden.
>Pflichten
, >Natürliche Pflichten.
Prinzip der Fairness: Das Prinzip der Fairness erfordert, dass ein Mensch seinen Verpflichtungen nachkommt wie sie von einer Institution aufgestellt werden, unter zwei Bedingungen.
1. Die Institution ist gerecht (bzw. fair) d.h. die Institution erfüllt die beiden Prinzipien der Gerechtigkeit.
>Prinzipien/Rawls.
I 112
2. Man hat freiwillig dem Arrangement zugestimmt. D.h. dass diejenigen, die zugestimmt haben, ein Recht darauf haben, dies auch von anderen zu erwarten, die Vorteile aus diesem Arrangement ziehen(1).
>Reziprozität.
Es ist falsch anzunehmen, dass Gerechtigkeit als Fairness oder Vertragstheorien allgemein folgen würde, dass Menschen eine Verpflichtung gegenüber ungerechten Regimen hätten.
>Gerechtigkeit.
VsLocke/Rawls: Insbesondere Locke ist fälschlich deswegen kritisiert worden: dabei wurde die Notwendigkeit weiterer Hintergrundannahmen übersehen(2).
>J. Locke, >Vertragstheorie, >Verträge.

1. Siehe H.L.A. Hart „Are There Any Natural Rights?“, Philosophical Review, Bd. 64, (1955) S. 185f.
2. Siehe Lockes These, dass eine Eroberung kein Recht schafft: Locke, Second treatise of Government, pars. 176, 20.)

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005

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