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Sklaverei: Sklaverei ist die entmenschlichende Praxis, Menschen als Eigentum zu behandeln. Sklaven werden gezwungen, ohne Bezahlung zu arbeiten, und sind oft Gewalt und Missbrauch ausgesetzt. Sklaverei ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Siehe auch Menschenrechte, Grundrechte, Autonomie, Person, Menschen.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

J.-J. Rousseau über Sklaverei – Lexikon der Argumente

Mause I 181
Sklaverei/Rousseau: Rousseau spricht sich gegen die Möglichkeit aus, dass Menschgen sich selbst in die Sklaverei verkaufen: „Wer auf alles verzichtet, für den ist keine Entschädigung möglich. Eine solche Entsagung ist mit der Natur des Menschen unvereinbar [(s) Argument der
Entwürdigung] und man entzieht, wenn man seinem Willen alle Freiheit nimmt [(s) Argument der Unfairness/ Unfreiwilligkeit], seinen Handlungen allen sittlichen Wert“. (1)

1. J.-J. Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag: oder Die Grundsätze des Staatsrechtes. Berlin 2016, S. 12.
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Höffe I 276
Sklaverei/Rousseau/Höffe: Bei der Kritik an jeder Form von Sklaverei sagt Rousseau, bei einem etwaigen Verzicht auf die Freiheit gebe man seine Eigenschaft als Mensch, seine Menschheitsrechte
(droits de l'humanité), vollständig auf, was illegitim sei, weil mit der Natur des Menschen unvereinbar.
[Überraschende Parallele]: Nun besteht der >Gesellschaftsvertrag
in einem vergleichbaren Totalverzicht, auch wenn der Mensch nicht zum Sklaven, sondern zum Untertan (sujet) wird. Er gibt nämlich die natürliche Freiheit zugunsten jener (staats-)bürgerlichen Freiheit auf, die dem Gemeinwesen das alleinige Entscheidungsrecht über alles, was verbindlich gelten soll, einräumt.
>Freiheit, >Freiheit/Rousseau, >Gesellschaftsvertrag, >Gesellschaftsvertrag/Rousseau.

1. Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts (Du contrat social ou Principes du droit politique), 1762

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Rousseau I
J. J. Rousseau
The Confessions 1953

Mause I
Karsten Mause
Christian Müller
Klaus Schubert,
Politik und Wirtschaft: Ein integratives Kompendium Wiesbaden 2018

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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