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Verfassung: Eine Verfassung ist das oberste Gesetz eines Staates. Sie legt die grundlegenden Prinzipien fest, nach denen der Staat regiert wird, wie z. B. die Befugnisse der Regierung, die Rechte der Bürger und die Beziehungen zwischen der Regierung und den Bürgern.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Platon über Verfassung - Lexikon der Argumente

Höffe I 39
Verfassung/Platon/Höffe: Im Politikos(1) greift Platon dem auf Aristoteles zurückgeführten Schema von sechs Verfassungen vor.
Denn er unterscheidet bei der
- Monarchie das Königtum von der Tyrannis, bei der
- Herrschaft einiger die Aristokratie von der Oligarchie und bei der
- Demokratie diejenige, die sich an Gesetze bindet, von der, die sich dieser Bindung verweigert.
Im Unterschied zu Aristoteles plädiert er aber für die Herrschaft eines an keine Gesetze gebundenen königlichen Mannes.
>Verfassung/Aristoteles.

1. 291d ff.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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