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Verfassung: Eine Verfassung ist das oberste Gesetz eines Staates. Sie legt die grundlegenden Prinzipien fest, nach denen der Staat regiert wird, wie z. B. die Befugnisse der Regierung, die Rechte der Bürger und die Beziehungen zwischen der Regierung und den Bürgern.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Thomas v. Aquin über Verfassung - Lexikon der Argumente

Höffe I 150
Verfassung/Thomas/Höffe: Gemeinschaft: im Verhältnis zur Familie und Gemeinde gilt die größere Einheit, der Staat, als die vollkommene Gemeinschaft, als communitas perfecta (2). In ihr ist die Gesetzgebung samt Verfassung Sache des Volkes oder der Person, die für das politische Leitziel, das Gemeinwohl, zu sorgen hat.
Alttestamentatrische Verfassung: Auf die Frage, ob «das Alte Testament in richtiger Weise über die Herrschaft im alten Israel bestimmt hat», gibt Thomas die zu erwartende Antwort, Gott habe den Israeliten die «allerbeste Verfassung» (optima ordinatio) vorgegeben (la Ilae qu. 105).
Mischverfassung: Sie besteht in der von Aristoteles, aber nicht nur von ihm schon bekannten Mischverfassung. Hier ist sie gemischt aus dem Königtum, bei dem die oberste Leitung liegt, aus einer Aristokratie, den gemäß ihrer Tugend ausgewählten 72 Ältesten, und aus der Demokratie, da
die Führungspersonen aus dem Volk (ex popularibus) und vom Volk gewählt werden.
Durch diese Mischung sollen die Rechte des königlichen Herrschers beschnitten, insbesondere soll durch den Rat der Ältesten die Herrschaft vor dem Abgleiten in eine Tyrannis geschützt werden.
>Tyrannei.

1. Summa la Ilae qu. 90, 3
2. Ebenda qu. 105


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Aquin I
Thomas von Aquin
Über die Herrschaft des Fürsten Stuttgart 1971

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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