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Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Immanuel Kant über Rechtsstaatlichkeit – Lexikon der Argumente
Höffe I 312 Rechtsstaatlichkeit/Kant/Höffe: Die Grundlage (...) bildet die Definition des Rechtszustandes, mit der Kant wohl zum ersten Mal das Wesen des modernen Rechtsstaates auf den Begriff bringt: «Der rechtliche Zustand ist dasjenige Verhältnis der Menschen untereinander, welches die Bedingungen enthält, unter denen allein jeder seines Rechts teilhaftig werden kann.»(1) >Gleichberechtigkugn/Kant, >Staat/Kant. 1. Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre § 41_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
I. Kant I Günter Schulte Kant Einführung (Campus) Frankfurt 1994 Externe Quellen. ZEIT-Artikel 11/02 (Ludger Heidbrink über Rawls) Volker Gerhard "Die Frucht der Freiheit" Plädoyer für die Stammzellforschung ZEIT 27.11.03 Höffe I Otfried Höffe Geschichte des politischen Denkens München 2016 |