Philosophie Lexikon der ArgumenteHome | |||
| |||
Rechtsstaatlichkeit: Die Rechtsstaatlichkeit ist ein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass niemand über dem Gesetz steht und dass jeder vor dem Gesetz gleich behandelt wird. Die wichtigsten Grundsätze sind der Vorrang des Gesetzes, die Gleichheit vor dem Gesetz, ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und eine unabhängige Justiz. Siehe auch Gesellschaft, Recht, Rechte, Justiz, Gesetzgebung, Demokratie, Staat._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
---|---|---|---|
John Rawls über Rechtsstaatlichkeit – Lexikon der Argumente
I 235 Rechtsstaatlichkeit/Rechte/Rawls: Wie werden die Persönlichkeitsrechte im Rechtsstaat (rule of law) gesichert(1)(2)(3)(4)(5). >Rechtsstaat, >Recht, >Recht/Rawls. Rawls: Mir geht es hier um den Vorrang der Freiheit. Die Rechtsstaatlichkeit entsteht, wenn der Begriff der formalen Gerechtigkeit, die reguläre und unparteiliche Umsetzung öffentlicher Regeln auf das Rechtssystem angewendet werden. Fehler entstehen, wenn Gesetze durch Richter oder andere Autoritäten falsch interpretiert oder falsch angewendet werden. >Freiheit, >Freiheit/Rawls. Es ist erhellender, winzige stillschweigende Abweichungen und Tendenzen zu betrachten, als Bestechung und Korruption. „Gerechtigkeit als Ordnungsmäßigkeit“ ist ein suggestiverer Ausdruck als „formale Gerechtigkeit“. Vgl. >Korruption, >Gerechtigkeit/Rawls. I 237 Zum Rechtstaat gehört, dass gleiche Fälle gleich behandelt werden. Das schränkt den Spielraum für Autoritäten ein. I 238 Nullum crimen sine lege (kein Verbrechen ohne Gesetz): Diese Forderung bedeutet, dass Gesetze öffentlich bekannt sein müssen und explizit niedergelegt werden. 1. Siehe hierzu Lon Fuller, The Morality of Law, New Haven, 1964, Kap. II. 2. Herbert Wechsler, Principles, Politics, and Fundamental Law, (Cambridge, 1961). 3. Otto Kirchenheimer, Political Justice, (Princeton, 1961). 4. J. N. Shklar, Legalism, Cambridge, 1964, Pt. II. 5. J.R. Lucas, The Principles of Politics, (Oxford, 1966), S. 106-143._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Rawl I J. Rawls A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005 |