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Gemeinschaft: Dieser Begriff bezieht sich auf eine Gruppe von Menschen, die gemeinsame Merkmale, Interessen oder geografische Nähe haben und miteinander interagieren, wobei sie oft soziale Bindungen, Normen und ein Gefühl der Zugehörigkeit entwickeln.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Thomas v. Aquin über Gemeinschaft - Lexikon der Argumente

Höffe I 152
Gemeinschaft/Thomas/Höffe: Da kein Mensch für sich allein seinem Zweck gemäß leben kann, ist es ihm von Natur gegeben, «mit vielen gesellig zu leben»(1). Dieses Zusammenleben - hier zeigt sich Thomas als ein Republikaner - soll eine
Höffe I 153
«Gesellschaft von Freien» sein.
>Republik
.
Herrschaft: Nach einem weiteren Teilargument, dem Auseinanderklaffen von Eigen- und Gemeinwohl, braucht es eine die Menschen leitende Instanz. Erst aus diesem Grund, weil das Wohl des Einzelnen dem Wohl der Gemeinschaft zuwiderlaufen kann, bedarf es einer Herrschaft. Denn lediglich mit ihrer Hilfe wird aus der Vielheit von Individuen die Einheit eines Gemeinwesens.
Monarchie: Die sachliche Anschlussfrage, ob nun eine oder mehrere Personen herrschen sollen, also die Frage nach der besten Verfassung, beantwortet Thomas, obwohl im genannten Sinn ein Republikaner, zugunsten der Alleinherrschaft, der Monarchie. Allerdings stellt er an sie eine Bedingung: Sie muss gerecht ausgeübt werden, was bei Thomas, wie bei Aristoteles, der
Stoa und Cicero üblich, den Dienst am Gemeinwohl meint:
Gerechte Herrschaft: Gerecht ist eine Herrschaft, die nicht dem Herrscher, sondern dem Gemeinwesen dient. Dessen Kern sieht Thomas im inneren Frieden, was sich nicht nur damals, unter der historischen Situation, nahelegt, als das Sizilien-Reich von Friedrich Il. zerfiel und im Römisch-Deutschen Reich nach dem Stauferende ein Interregnum («Zwischenherrschaft») herrschte.
Gemeinwesen: Erstaunlicherweise spielt die im lex-Traktat der Summe der Theologie wichtige Bestimmung des Gemeinwesens als einer Rechtsordnung in der Schrift Über die Herrschaft von Fürsten keine Rolle.
ThomasVsAristoteles: [Thomas geht hier über Aristoteles hinaus]: Nach seinem Muster von Gemeinwesen, den damaligen Königreichen, nicht wie bei Aristoteles den griechischen Stadtrepubliken, lässt er auf das Haus und das Dorf (qua Sippe) nicht nur drittens die civitas, die Bürgerschaft und Stadtgemeinschaft, folgen. Zusätzlich führt er das mehrere Städte und Landschaften übergreifende Gemeinwesen, die provincia bzw. das regnum, ein. Erst diese größere Einheit erlaube - gemäß mittelalterlichen Erfahrungen -, alles Lebensnotwendige annähernd autark zu gewährleisten.
>Gemeinschaft/Aristoteles, >Aristoteles.

1. Thomas De regno ad regem Cypri I, 1

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Aquin I
Thomas von Aquin
Über die Herrschaft des Fürsten Stuttgart 1971

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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