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Missgunst: Missgunst oder Neid ist ein Gefühl der Unzufriedenheit oder der nachtragenden Sehnsucht, das durch den Besitz, die Qualitäten oder die Leistungen eines anderen geweckt wird. Es wird oft von Gefühlen der Eifersucht, Bitterkeit und Unzulänglichkeit begleitet.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

John Rawls über Missgunst – Lexikon der Argumente

I 530
Missgunst/Psychologie/Gesellschaft/Gerechtigkeit/Rawls: Wir nehmen an, dass die Menschen in der Anfangssituation einer zu errichtenden Gesellschaft (in der keiner seine zukünftige Position kennt) nicht von psychologischen Neigungen beeinflusst sind.
>Schleier des NIchtwissens
.
I 531
Psychologie: Psychologie kommt erst in einem späteren Schritt in die Überlegungen herein. Missgunst kann ein Problem werden, wenn die sozialen Unterschiede durch das Differenzprinzip sehr groß geworden sind.
Differenzprinzip/Rawls.
I 532
Missgunst: wir beziehen sie hier auf interpersonelle Vergleiche bei der Nutzung objektiver primärer Güter (z.B. Freiheiten, Einkommen, Wohlstand). Missgunst sei dann das feindselige Betrachten der größeren Anteile anderer, auch wenn diese Unterschiede keinerlei Schmälerung unserer eigenen Anteile bedeuten. Diejenigen, die die Missgunst anderer bemerken, werden möglicherweise eine Angst vor Angriffen entwickeln. So vermindert Missgunst die Vorteile aller Mitglieder der Gemeinschaft. Eine missgünstige Person könnte auch zu Handlungen versucht sein, die alle Beteiligten schlechter dastehen lassen, nur um die Diskrepanz zu den Bessergestellen zu reduzieren. Kant nennt die Missgunst daher ein Laster des Menschenhasses(1).
I 533
Da Missgunst kein moralisches Gefühl ist, brauchen wir kein moralisches Prinzip, um sie zu erklären. Es genügt festzustellen, dass die bessere Situation anderer unsere Aufmerksamkeit auf sich zieht.
Def Ressentiment/Rawls: Ressentiment ist dagegen ein moralisches Gefühl. Es liegt vor, wenn wir denken, der Grund dafür, dass wir weniger besitzen als andere, sei das Resultat ungerechter Institutionen oder ein Fehlverhalten der Bessergestellten. Diejenigen, die Ressentiment an den Tag legen, müssen darauf vorbereitet sein, es zu begründen und zu zeigen, warum bestimmte Einrichtungen der Gesellschaft zu ihren Ungunsten wirken oder dass andere sie betrogen haben.
Missgunst: Missgunst unterscheidet sich von moralischen Gefühlen durch die Perspektive aus der eine Situation betrachtet wird.
I 535
Allgemeine Missgunst/Rawls: unterscheidet sich erheblich von der individuellen: ihre Gründe sind ein Mangel an Selbstvertrauen gepaart mit einem Gefühl der Ohnmacht(2)(3).
Bedingungen für das Hervorbrechen von Missgunst sind 1. Mangelndes Selbstwertgefühl, 2. Eine Situation, die als schmerzhaft und erniedrigend erfahren wird, 3. Die Einschätzung der eigenen sozialen Stellung als eine, die keine Änderung der Situation ermöglicht.
I 536
Lösung/Rawls: Viele Aspekte einer wohlgeordneten Gesellschaft mildern diese Bedingungen, wenn sie sie nicht sogar verhindern.
Ad 1: Die Vertragsdoktrin der Konzeption von Gerechtigkeit unterstützt die Ausbildung von Selbstachtung (Siehe Selbstachtung/Rawls). Die Prinzipien der Gerechtigkeit stellen sicher, dass Ungleichheiten von allen akzeptiert werden können, wenn sie durch flankierende Prinzipien wie das Differenzprinzip erklärt werden können.
Ad 2: Des Weiteren vergleichen wir den Wohlstand anderer im Rahmen gesellschaftlicher Gruppen, die mit vergleichbaren Fähigkeiten wie den unseren ausgestattet sind.
I 537
In einer gerechten Gesellschaft entstehen nicht allzu oft Situationen, in denen sich unterschiedlicher Wohlstand in Handlungsoptionen zeigt.
Ad 3.: Zumindest stellt eine wohlgeordnete Gesellschaft wie jede andere konstruktive Alternativen zu feindlichen Ausbrüchen bereit.
>Gesellschaft/Rawls.

1. Vgl. I. Kant, The Metaphysics of Morals, S. II, § 36.
2. Vgl. F. Nietzsche, On The Genealogy of Morals (New York, 1967) I, Abschn. 10,11,14,14,16, II Abschn. 11, III Abschn. 14-16;
3. Max Scheler, Ressentiment (Glencoe, Ill., 1961) S. 45-50.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005

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