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Legitimität: Legitimität ist die Überzeugung, dass eine Herrschaft, eine Institution oder ein Führer das Recht hat, zu regieren. Sie ist das Urteil eines Individuums über die Rechtmäßigkeit einer Hierarchie. Siehe auch Gesetz, Gesetze, Rechte, Gesellschaft, Staat, Gerechtigkeit, Demokratie.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Émile Durkheim über Legitimität – Lexikon der Argumente

Habermas IV 123
Legitimität/Zivilrecht/Durkheim/Habermas: Problem: Ein Vertrag kann nicht seine eigenen Geltungsgrundlagen enthalten. Aus der Tatsache, dass die Parteien freiwillig eine Vereinbarung eingehen, folgt noch nicht der bindende Charakter dieser Vereinbarung. Der Vertrag selbst ist nur möglich dank einer Reglementierung, die sozialen Ursprungs ist.(1)
>Verträge, >Vertragstheorie.
Diese Reglementierung kann nicht ihrerseits ein Ausdruck bloßer Willkür sein, nicht auf der Faktizität der Staatsgewalt beruhen.
>Willkür.
Lösung/Durkheim: Die Rechte, die ihren Ursprung in den Dingen haben waren von der religiösen Natur dieser Dinge abhängig. So verdanken auch alle moralischen und rechtlichen Beziehungen (…) ihre Existenz einer Kraft sui generis, die entweder den Subjekten oder den Objekten inhärent ist und die Respekt erzwingt.
Frage: Wie können zwei Entschlüsse die zwei verschiedenen Subjekten entstammen, allein deshalb eine größere Bindungskraft haben, weil sie miteinander übereinstimmen?(2)
>Verständigung.
Lösung/Durkheim: Den verpflichtenden Charakter haben Verträge aufgrund der Legitimität der gesetzlichen Regelungen, die ihnen zugrunde liegen. Und diese gelten nur
Habermas IV 124
als legitim, weil sie ein allgemeines Interesse zum Ausdruck bringen.
Kriterium/Durkheim: Dass der Vertrag moralisch ist, wird nur dadurch garantiert, dass keine Seite begünstigt wird.(3)
>Gerechtigkeit.
DurkheimVsWeber/Habermas: Durkheim geht es hier aber nicht – wie Max Weber – um materiale Gerechtigkeit, sondern darum, dass der verpflichtende Charakter von Verträgen nicht aus der Willkür der interessegeleiteten Vereinbarung von Individuen abgeleitet werden kann.
>Interesse.

1. E. Durkheim, De la division du travail social, German: Über die Teilung der sozialen Arbeit, Frankfurt, 1977, S. 255.
2. E. Durkheim, Lecons de sociologie, Physique des moeurs et du droit. Paris 1969, S. 205. (engl. London 1957).
3.Durkheim (1969) S. 231.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Durkheim I
E. Durkheim
Die Regeln der soziologischen Methode Frankfurt/M. 1984

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981

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