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Verträge: Verträge sind rechtlich durchsetzbare Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Parteien, die gegenseitige Verpflichtungen begründen. Sie sind ein Versprechen, etwas zu tun oder zu unterlassen. Die Bedingungen eines Vertrags müssen von beiden Parteien vereinbart werden. Siehe auch Vertragstheorie.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Émile Durkheim über Verträge – Lexikon der Argumente

Habermas IV 122
Verträge/Recht/Durkheim/Habermas: für die Übertragung von Eigentum ist die Vererbung geschichtlich der Normalfall. Die konkurrierende Form des Erwerbs bzw. der Entäußerung ist der Kontrakt, der als Statusveränderung gilt. Mit der Vertrag werden den bereits bestehenden Beziehungen neue Beziehungen hinzugefügt. Der Vertrag ist folglich eine Quelle von Variationen, die eine frühere Rechtsgrundlage mit anderer Herkunft voraussetzt. Der Vertrag ist vorzugsweise das Instrument, mit dem die Veränderungen durchgeführt werden. Er selbst kann nicht die ursprünglichen und grundlegenden Fundamente bilden, auf denen das Recht beruht.(1)
Problem: wie kann ein Vertrag die Parteien binden, wenn die sakrale Grundlage des Rechts entfallen ist?
Lösung/Hobbes/Weber/Habermas: die Standardantwort ist seit Hobbes und bis zu Max Weber, dass das moderne Recht eben Zwangsrecht ist.
Habermas IV 123
DurkheimVsHobbes/DurkheimVsWeber/Habermas: damit gibt sich Durkheim nicht zufrieden. Auch der Gehorsam muss einen moralischen Kern haben. Das Rechtssystem ist nämlich Teil einer politischen Ordnung, mit der es verfallen würde, wenn diese nicht Legitimität beanspruchen könnte.
>Legitimität/Durkheim.
Legitimität/Zivilrecht/Durkheim/Habermas: Problem: ein Vertrag kann nicht seine eigenen Geltungsgrundlagen enthalten. Aus der Tatsache, dass die Parteien freiwillig eine Vereinbarung eingehen, folgt noch nicht der bindende Charakter dieser Vereinbarung. Der Vertrag selbst ist nur möglich dank einer Reglementierung, die sozialen Ursprungs ist.(2)

1. E. Durkheim, Lecons de sociologie, Physique des moeurs et du droit. Paris 1969, S. 203f ; (engl. London 1957).
2. E. Durkheim, De la division du travail social, German: Über die Teilung der sozialen Arbeit, Frankfurt, 1977, S. 255.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Durkheim I
E. Durkheim
Die Regeln der soziologischen Methode Frankfurt/M. 1984

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981

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