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Eigentum: Eigentum ist alles, was sich im Besitz einer Person oder Einrichtung befindet. Es kann sowohl materiell als auch immateriell sein. Eigentumsrechte geben dem Eigentümer das Recht, sein Eigentum nach eigenem Ermessen zu nutzen, zu besitzen und darüber zu verfügen. Siehe auch Rechte, Pflichten, Verträge.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Aristoteles über Eigentum - Lexikon der Argumente

Mause I 28
Eigentum/Aristoteles: These: Eigentum aktiviere das Eigeninteresse und sei Voraussetzung für die Ausübung von Tugenden wie der Freigebigkeit, doch könne es auch Untugenden wie Geiz oder Habgier Vorschub leisten.
>Sittlichkeit/Aristoteles
, >Gemeinschaft/Aristoteles, >Gerechtigkeit/Aristoteles.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Mause I
Karsten Mause
Christian Müller
Klaus Schubert,
Politik und Wirtschaft: Ein integratives Kompendium Wiesbaden 2018

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