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Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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J.-J. Rousseau über Eigentum – Lexikon der Argumente
Höffe I 272 Eigentum/Rousseau/Höffe: Statt zur entscheidenden Leistung, einem Bei-sich-Sein zu verhelfen, bringen die beiden miteinander verwobenen Grundübel, Privateigentum und Staat, eine dreifache Ungleichheit unter den Menschen hervor und in ihrem Gefolge eine dreifache Entfremdung (aliénation)(1): Sofern das Eigentum - jemand zäunt ein Stück Land ein und erklärt es zu dem seinigen - sich mit Gesetz und Recht umgibt, schafft es Reiche und Arme, sofern eine Obrigkeit hinzukommt, zusätzlich Herrschende und Beherrschte, und im Fall einer Willkür- und Gewaltherrschaft überdies Herren und Sklaven. >Zivilisation/Rousseau. Höffe I 275 État civil: Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages verlassen die Menschen den Naturzustand und treten in den (staats-)bürgerlichen Zustand (état civil) ein. Auf der Sollseite steht [dabei] der Verlust der natürlichen Freiheit mit Höffe I 276 ihrem unbegrenzten Recht auf alles, worauf sich das Begehren richtet. Im Gegenzug, für den Verlust der Unabhängigkeit, erhält jeder die Freiheit eines Staatsbürgers mitsamt dem Eigentum an allem, was man besitzt. Dem Gesellschaftsvertrag(2) zufolge beginnt das legitime Eigentum historisch-faktisch mit der Besitznahme eines Stückes Land, also mit dem von der Zweiten Abhandlung(1) verworfenen Aufstellen von Zäunen. Bedingungen: Ähnlich wie Locke bindet Rousseau legitimes Eigentum an drei Bedingungen: 1) Das entsprechende Gebiet darf nicht schon bewohnt sein, womit stillschweigend der europäische Kolonialismus als illegitim erscheint (RousseauVsKolonialismus); 2) man darf nicht mehr in Besitz nehmen, als man zum Unterhalt benötigt, was gegen Groß- grundbesitz spricht; und 3) dort, wo Rechtstitel fehlen, genügt keine «leere Zeremonie», sondern es braucht «Arbeit und Anbau». >Eigentum/Locke, >Kolonialismus. 1. Rousseau, Discours sur l'inégalité parmi les hommes, 1755 2. Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts (Du contrat social ou Principes du droit politique, 1762 - - - Mause I 47 Eigentum/Rousseau: Rousseau zufolge gehört die weitgehende Homogenität der Eigentumsverhältnisse zu den gesellschaftlichen Funktionsbedingungen einer guten, republikanischen Ordnung. Die für den Bestand eines republikanischen Gemeinwesens konstitutive Eigentumsgarantie steht in einem Spannungsverhältnis zu dessen souveräner Selbstbestimmung, da nicht nur eine auf Gleichheit des Besitzes zielende Politik, sondern bereits staatlich erhobene Steuern „direkt das Eigentumsrecht und damit folglich die wahre Grundlage der politischen Gesellschaft angreifen“. (1) >Für Besteuerung heutzutage: >Steuervermeidung, >Steuerwettbewerb, >Steuerflucht, >Steuerinzidenz, >Steueroasen, >Steuerschlupflöcher, >Steuersysteme, >Besteuerung. 1. J.-J. Rousseau, Abhandlung über die Politische Ökonomie. In Politische Schriften, Hrsg. Ludwig Schmidts, Bd. 1, Paderborn 1977, S. 56._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Rousseau I J. J. Rousseau The Confessions 1953 Höffe I Otfried Höffe Geschichte des politischen Denkens München 2016 Mause I Karsten Mause Christian Müller Klaus Schubert, Politik und Wirtschaft: Ein integratives Kompendium Wiesbaden 2018 |