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Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Ch.-L. de Secondat Montesquieu über Freiheit – Lexikon der Argumente
Brocker I 781 Def Freiheit/Montesquieu: das Recht, „alles tun zu dürfen, was die Gesetze erlauben“. (zitiert in (1)). Hintergrund: Ernst-Wolfgang Böckenförde stellt fest, dass die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland in den 1970er Jahren mit dem sogenannten „Radikalenerlass“ sich von dieser Auffassung von Freiheit entfernt, wenn sie Beamte und Beamtenanwärter auf ihre Gesinnung überprüfen ließ. Siehe Freiheit/Böckenförde, Grundrechte/Böckenförde. Problem: in diesem Fall war es Bürgern letztlich nicht mehr erlaubt, sich im Rahmen der geltenden Gesetze frei zu bewegen. 1. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung – Demokratie. Studien zur Verfassungstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt/M. 1992 (zuerst 1991), S. 279 Tine Stein, „Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung- Demokratie“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018 - - - Höffe I 261 Freiheit/Montesquieu/Höffe: [Montesquieu] bestimmt (...) die politische Freiheit zunächst negativ, dann positiv.(1) Sie bedeutet «nicht, dass man machen kann, was man will», vielmehr besteht sie im «Recht, all das zu machen, was die Gesetze gestatten»(2). Nun lehrt eine «ewige Erfahrung ..., dass jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu missbrauchen»(3). Wegen Höffe I 262 dieser stets drohenden Missbrauchsgefahr benötigt alle Macht, so lautet Montesquieus vielzitierter staatsethischer Grundsatz, eine Gegenmacht: «le pouvoir arrate le pouvoir», «die Macht bremst» oder «hemmt die Macht». Gewaltenteilung: Die näheren Erläuterungen erweitern Lockes Zweiteilung der Gewalten um die Judikative, die Rechtsprechung. Für die Außenpolitik sieht Montesquieu keine eigene Gewalt vor, setzt also Lockes Föderative beiseite und beeinflusst mit dieser Lehre von drei öffentlichen Gewalten - der Gesetzgebung, der Vollzugsgewalt und der Rechtsprechung - die modernen Staatsverfassungen. >Staat/Montesquieu. 1. Montesquieu, Vom Geist der Gesetze, welche die politische Freiheit formen, und ihren Bezug zur Verfassung (De l'Esprit des lois, 1748). 2. Ebenda, Kap 3 3.Ebenda, Kap 4_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Monte I Charles-Louis de Secondat, Baron de Montesquieu Vom Geist der Gesetze Stuttgart 2011 Brocker I Manfred Brocker Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018 Höffe I Otfried Höffe Geschichte des politischen Denkens München 2016 |