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Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Ch.-L. de Secondat Montesquieu über Staat – Lexikon der Argumente
Höffe I 262 Staat/Montesquieu/Höffe: Gewaltenteilung: [Montesquieu erweitert] Lockes Zweiteilung der Gewalten um die Judikative, die Rechtsprechung. Für die Außenpolitik sieht Montesquieu keine eigene Gewalt vor, setzt also Lockes Föderative beiseite und beeinflusst mit dieser Lehre von drei öffentlichen Gewalten - der Gesetzgebung, der Vollzugsgewalt und der Rechtsprechung - die modernen Staatsverfassungen. >Macht, >Parlamentarisches System, >Gesetzgebung, >Rechtsprechung, >Herrschaft, >Justizwesen. Montesquieu selbst vertritt weder eine strenge Teilung der Gewalten noch ihre exklusive Zuordnung zu je einem Staatsorgan: die Gesetzgebung zum Parlament, die Exekutive zur Regierung und die Rechtsprechung zum Gerichtswesen. Zusätzlich zu den drei Gewalten hebt er drei soziale Kräfte (Volk, Erbadel und Erbkönig) und sieben Staatsorgane hervor (Wahlvolk, Volkskammer/Unterhaus, Volksgericht, Adelskammer/Oberhaus, Adelsgericht, König und Minister). Im Anschluss daran setzt er sich für die in der Antike und im Mittelalter bevorzugte Mischverfassung ein, jetzt für ein subtiles Netz von Teilungen und Mischungen der Gewalten, von Veto- und Kontrollrechten, von Gegengewalten und Gleichgewichten.(1) 1. Montesquieu, Vom Geist der Gesetze, welche die politische Freiheit formen, und ihren Bezug zur Verfassung (De l'Esprit des lois, 1748)._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Monte I Charles-Louis de Secondat, Baron de Montesquieu Vom Geist der Gesetze Stuttgart 2011 Höffe I Otfried Höffe Geschichte des politischen Denkens München 2016 |