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Öffentliches Gut: Soziale oder öffentliche Güter sind Dinge, die der Gesellschaft als Ganzes zugute kommen. In der Regel handelt es sich um Dinge, die für das menschliche Wohlbefinden unerlässlich sind, wie saubere Luft, sauberes Wasser, Gesundheitsversorgung und Bildung. Soziale Güter können auch Dinge wie Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Gleichheit umfassen. Siehe auch Gleichheit, Gesellschaft, Gemeinschaft, Wohlfahrtsstaat, Bildung, Bildungspolitik.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Elinor Ostrom über Öffentliches Gut – Lexikon der Argumente

Brocker I 727
Soziale Güter/Öffentliches Gut/Allmende/Ostrom: Ostrom These: Allmendegüter (gemeinschaftlich genutzte Güter, soziale Güter) können häufig erfolgreich und auch nachhaltig von ihren Nutzern selbst gemanagt werden, ohne dass hierfür staatliche Aufsicht oder individuell aufgeteiltes Privateigentum zwingend erforderlich wären.
Brocker I 728
OstromVsTradition/OstromVsHardin: die Bedingungen, unter denen die Akteure in Garrett Hardins Beitrag entscheiden (Siehe Soziale Güter/Hardin
) sind sehr restriktiv und sind keineswegs direkt auf die Realität vieler Allmende-Situationen übertragen.
OstromVsHardin/OstromVsOlson: (siehe Soziale Güter/Olson): die pessimistischen Befunde von Hardin und Olson führen entweder dazu, die Aufmerksamkeit weg von individuellen Entscheidungen und hin zu staatlichen Lösungen zu lenken oder aber die jahrtausendealte Institution des Gemeindeeigentums prinzipiell in Frage zu stellen bzw. in politischen Entscheidungen zu ignorieren. (1)
Lösung/Ostrom: die Problemlösungspotentiale der Individuen vor Ort müssen stärker berücksichtigt werden. Die Individuen werden in den traditionellen Ansätzen als „Gefangene“ betrachtet.(2) Sie produzieren auch nicht „unerbittliche Tragödien“ (3) (OstromVsHardin).
Brocker I 729
Fragen: 1. Wie und durch wen kommt s überhaupt zur Bereitstellung des Allmende-Bewirtschaftungssystems, also der Organisationsleistung und den Spielregeln? 2. Wie gelingen Nutzern („Aneignern“) und Bereitstellern gegenseitige glaubwürdige Zusagen der Beteiligung und der Selbstbeschränkung? 3. Wie und von wem erfolgt die Überwachung und Sanktionierung der Einhaltung solcher Beschränkungen und Spielregeln der Nutzung?
Brocker I 730
Ostrom These: Anders als in der Unternehmenstheorie oder der Staatstheorie müssen wir in einer Theorie der Selbstorganisation von Allmendegütern davon ausgehen, dass Aufwendungen das Ergebnis kollektiver Handlungen und komplexer Verteilungsaufgaben sind. Siehe Kollektives Handeln/Ostrom, Selbstorganisation/Ostrom.
Brocker I 737
Probleme: Ostrom an Beispielen gescheiterter Allmendebewirtschaftung (Küstenfischereigenossenschaften, Waldbewirtschaftung, dass mindestens eins der von ihr aufgestellten 8 Bauprinzipien einer Selbstorganisation nicht gilt. (4) (Siehe Selbstorganisation/Ostrom).
Kernelemente einer Analyse kollektiver Handlungen sind für Ostrom: Institutionen-Analyse, Mehrebenen-Betrachtung und rationale Wahlhandlungen.
OstromVsTradition: das Allmendeproblem kann durchaus auch selbstorganisiert und nachhaltig gelöst werden. Es bedarf weder zwangsläufig der Aufteilung und unternehmerischer Nutzung der Allmende durch individuelle Zuteilung privater Eigentumsrechte noch der staatlichen Bevormundung oder Regulierung.
VsOstrom: es wurde ihre breite Begriffsverwendung kritisiert sowie die Tatsache, dass ihr durch den methodologischen Individualismus geprägter Ansatz die Wirkung struktureller Elemente wie gesellschaftlicher Machtverhältnisse weitgehend ausblendet.
OstromVsVs: Ostrom zeigte, dass ihre Forschungsergebnisse disziplinübergreifend fruchtbar gemacht werden konnten, z.B. in der Ressourcenökonomie, experimenteller Ökonomik und der Verhaltensforschung.

1. Elinor Ostrom, Governing the Commons. The Evolution of Institutions for Collective Action, Cambridge 1990. Dt.: Elinor Ostrom, Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Staat und Merkt, Tübingen 1999, S. 18
2. Ebenda S. 8
3. Ebenda.
4. Ebenda Kap 5

Markus Hanisch, „Elinor Ostrom Die Verfassung der Allmende“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

EconOstr I
Elinor Ostrom
Governing the commons: The evolution of institutions for collective action Cambridge 1990

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

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