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Legitimität: Legitimität ist die Überzeugung, dass eine Herrschaft, eine Institution oder ein Führer das Recht hat, zu regieren. Sie ist das Urteil eines Individuums über die Rechtmäßigkeit einer Hierarchie. Siehe auch Gesetz, Gesetze, Rechte, Gesellschaft, Staat, Gerechtigkeit, Demokratie.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Carl Schmitt über Legitimität – Lexikon der Argumente

Brocker I 164
Legitimität/Schmitt: Der Weber-Schüler übersetzt Max Webers herrschaftssoziologischen und deskriptiven Legitimitätsbegriff in einen differenzierten juristischen Gebrauch: Es gibt kollektive Überzeugungen von der Form legitimer Herrschaft; jede Verfassung positiviert solche Legitimitätsgrundlagen. Ganz grundsätzlich unterscheidet Schmitt als Jurist, abweichend von Webers Legitimitätstypologie, zwischen »dynastischer« und »demokratischer« Legitimität.
>Herrschaft
, >Demokratie, Staat.
Der Wiener Kongress habe 1815 zwar die dynastische Legitimität restauriert; die demokratische Legitimität sei damals aber bereits längst auf dem Vormarsch gewesen. Schmitt zielt insgesamt auf eine Kritik der »demokratischen Legitimität«. Der Schlüsselsatz seiner Schrift lautet: »Die Entwicklung von 1815 bis 1918 lässt sich darstellen als die Entwicklung eines Legitimitätsbegriffs: von der dynastischen zur demokratischen Legitimität« (1). Ihr Titel könnte deshalb sachlich treffender lauten: »Die geistesgeschichtliche Lage der demokratischen Legitimität«.
Brocker I 169
Weimarer Republik/Schmitt: Schmitts Broschüre Legalität und Legitimität von 1932 diagnostizierte den »Gegensatz« von Liberalismus und Demokratie systematisch als interne Spannung und widersprüchliche Struktur der Weimarer Verfassung selbst. Schmitt war der Auffassung, dass solche »Dualismen« Konfliktdynamiken
Brocker I 170
entzündeten und einen Verfassungswandel in Richtung auf neue Antworten anstießen.
>Verfassung.

1. Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, in: Bonner Festgabe für Ernst Zitelmann zum fünfzigjährigen Doktorjubiläum, München/Leipzig 1923, 413-473. Separatveröffentlichung in der Reihe: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Bd. 1, München/Leipzig 1923. Zweite, erweiterte Auflage 1926. S. 39.

Reinhard Mehring, Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus (1923), in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Schmitt I
Carl Schmitt
Der Hüter der Verfassung Tübingen 1931

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

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