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Parlamentarisches System: Ein parlamentarisches System ist ein Regierungssystem, in dem die Exekutive (die Regierung) gegenüber der Legislative (dem Parlament) rechenschaftspflichtig ist. Dies bedeutet, dass die Regierung die Unterstützung der Mehrheit des Parlaments haben muss, um an der Macht zu bleiben. Siehe auch Demokratie, Staat, Gesellschaft, Macht, Gesetzgebung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Rudolf Smend über Parlamentarismus – Lexikon der Argumente

Brocker I 171
Parlamentarismus/SmendVsSchmitt/Smend: Frage: Ist Carl Schmitts Parlamentarismuskritik(1) deskriptiv und normativ gewichtig? Springt die Schrift aus der analytischen Beobachterperspektive in die Parteinahme?
>C. Schmitt.
SmendVsSchmitt: Rudolf Smend sprach treffend von »Begriffsrealismus«: Die ursprüngliche Ideologie sei »nur ein Moment der Integration«; der Glaube an die ausschließliche Bedeutung der Ideologie sei »Rationalismus oder (wie bei Carl Schmitt) Begriffsrealismus«(2). Smend meinte damit einen Kurzschluss von Wort und Sache. Hans Rothfels(3) und Otto Kirchheimer(4) griffen das kritische Diktum sogleich auf, und auch heute noch gilt Schmitts Parlamentarismusschrift als idealistischer Kurzschluss von Idee und Institution. Eine Institution muss nicht mit ihrer initialen Idee fallen, wie die Ehe nicht mit der Liebe.

1. Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, in: Bonner Festgabe für Ernst Zitelmann zum fünfzigjährigen Doktorjubiläum, München/Leipzig 1923, 413-473. Separatveröffentlichung in der Reihe: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Bd. 1, München/Leipzig 1923. Zweite, erweiterte Auflage 1926
2. Rudolf Smend,»Verfassung und Verfassungsrecht« (1928), in: ders., Staatsrechtliche Abhandlungen, Berlin 1955, 119-276. S. 153
3. Hans Rothfels, »Rezension von Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus (1926)«, in: Historische Zeitschrift 142, 1930, 316-319. S. 319
4. Otto Kirchheimer,(zus. mit Nathan Leites), »Bemerkungen zu Carl Schmitts ›Legalität und Legitimität‹« (1933), in: ders., Von der Weimarer Verfassung zum Faschismus, Frankfurt/M. 1976, 113-151. S. 113.

Reinhard Mehring, Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus (1923), in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

PolSmend I
Rudolf Smend
Die politische Gewalt im Verfassungsstaat und das Problem der Staatsform Berlin 1955

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

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