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Herrschaft/Führung/Regieren: Unter Herrschaft oder Governance versteht man den Prozess der Entscheidungsfindung und -durchsetzung in einer Organisation oder Gesellschaft. Es ist das System, durch das Macht ausgeübt und kontrolliert wird. Herrschaft umfasst die Regeln, Prozesse und Institutionen, die die Entscheidungsfindung steuern. Siehe auch Regierung, Gemeinschaft, Gesellschaft, Politik, Institutionen.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Karl Barth über Herrschaft – Lexikon der Argumente

Brocker I 236
Herrschaft/Staat/Kirche/Barth: Während im zeitlichen Vollzugszusammenhang das politisch-rechtliche Handeln als notwendig macht- und gewaltbehaftetes eine nur äußerlich-subsidiäre Funktion gegenüber dem primären und notwendig gewaltfreien, weil auf freie Aneignung zielenden kirchlichen Verkündigungshandeln hat, kehren sich unter eschatologischen Bedingungen diese Prioritätsverhältnisse um: Da hier das Telos kirchlichen Handelns erreicht ist, ist die Gesamtstruktur der universalen Gemeinschaft besser in politisch-rechtlicher Metaphorik, (…) als »Reich Gottes«, zu beschreiben, wobei diese Herrschaft (…) als zwanglose »Herrschaft« gewaltfreier Liebe zu denken ist.
>Staat
, >Kirche, >Gesellschaft.
Brocker I 239
Verhältnis Staat/Kirche: Am Beispiel des Gegenübers von Jesus und Pilatus stellt Barth das Verhältnis von Kirche und Staat aus seiner theologischen Sicht dar. (1) Auf diese Weise wird das Verhältnis von Kirche und Staat narrationslogisch auf die Urszene einer konflikthaften Begegnung zurückbezogen, die ihrerseits eine zentrale Rolle im Ursprungsgeschehen von Kirche, nämlich im Ereigniszusammenhang von Tod und Auferstehung Jesu, spielt. Ablesen möchte Barth an der so verstandenen »Begegnung«, wie sich in ihr der »Staat« als »eine von jenen jederzeit von der Dämonisierung, d. h. von der Selbstverabsolutierung bedrohten Engelmächten (›exousiai‹) dieses Äons« erweise und sich »ihm gegenüber die Kirche« als »das eigentliche ›politeuma‹ [Bürgerschaft] des neuen Himmels und der neuen Erde, als solches jetzt und hier allerdings noch verborgen und also im Raume des Staates eine Fremdengemeinschaft (›paroikia‹)«, zeige (2).
>Macht/Barth.

1. Karl Barth, Rechtfertigung und Recht, in: Theologische Studien 1, Zollikon 1938. Karl Barth, Rechtfertigung und Recht, in: ders., Rechtfertigung und Recht, Christengemeinde und Bürgergemeinde, Evangelium und Gesetz, Zürich 1998, S.11
2. Ebenda S 9.

Georg Pfleiderer, „Karl Barth, Rechtfertigung und Recht 1938)“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Barth, Karl

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

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