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Recht: Das Recht ist eine Reihe von Regeln, die von sozialen oder staatlichen Institutionen geschaffen werden und durchsetzbar sind, um das Verhalten zu regeln. Das Recht trägt dazu bei, die Rechte der Menschen zu wahren und zu schützen. Siehe auch Rechte, Gesellschaft, Staat, Rechtsprechung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

H. L. A. Hart über Recht – Lexikon der Argumente

Brocker I 594
Recht/Hart: Harts Neubestimmung des Rechtsbegriffs (Hart 2011) (1) war von Wittgensteins später Sprachphilosophie beeinflusst: Hart teilt mit allen anderen Positivisten die Überzeugung, dass das Recht eine konventionelle Normordnung sei: Nicht aus dem Inhalt, sondern aus dem institutionellen ›Stammbaum‹ einer Norm gehe hervor, ob diese zum Recht gehört.
Problem: es sollte auch der Anspruch des Rechts auf normative Geltung erfasst werden.
Lösung/Hart: Konstruktion aus der Teilnehmerperspektive: ein zweistufiges System von Regeln.
Regeln/Hart: geben Adressaten rechtfertigende Handlungsgründe und ihre tatsächliche Geltung hängt davon ab, ob hinreichend viele sie auch als innerlich bindend betrachten.
a) Regeln, die unsere Handlungsfreiheit begrenzen
Brocker I 595
b) Regeln, die von Regeln der ersten Art handeln: wie können Rechtsregeln geschaffen, geändert und entkräftet werden? Bsp Erkenntnisregel („rule of recognition“): Von ihr hängt ab, ob eine Regel zum Recht gehört. Sie erlaubt uns, gültige von ungültigen Rechtsnormen zu unterscheiden. Sie selbst ist allerdings nicht normativ begründet. Sie steht und fällt mit der Anerkennung durch die Gemeinschaft.
Daraus folgt, dass Recht und Moral zwei unabhängige Normordnungen bilden. Ein Grundsatz der Moral wird erst durch eine letztlich konventionelle Erkenntnisregel zu einem Teil des positiven Rechts.
DworkinVsHart siehe Recht/Dworkin
.
Brocker I 598
Aus Harts Regelmodell folgt eine Idee starken richterlichen Ermessens. Für Hart hat das Recht stets eine „offene Struktur“. (2) In „harten Fällen“ müssen Richter nach Hart sogar außerrechtliche Masstäbe zur Rechtfertigung ihrer Urteile heranziehen.
DworkinVsHart: das macht Richter zu Ersatz-Gesetzgebern. Sie treten damit in Konkurrenz zum Parlament. Gegen die Idee des starken richterlichen Ermessens sprechen demokratietheoretische Gründe.
Lösung/Dworkin: Interpretationsmodell des Rechts.
>Interpretation/Dworkin.
Brocker I 600
HartVsDworkin: Hart kann zeigen, dass sein Regelbegriff tatsächlich weiter ist als derjenige Dworkins, damit gibt es auch Raum für die von Dworkin so genannten Zielsetzungen und Prinzipien – was Dworkin später einräumt.(3)
Moral/Hart: Hart lässt die Möglichkeit zu, dass moralische Argumente darüber entscheiden, was rechtlich gilt. Nur können sie diese innerrechtliche Rolle nicht schon aufgrund ihrer möglichen substantiellen Richtigkeit spielen. Sie können sie nur spielen, soweit die konventionelle Erkenntnisregel dies vorsieht. (4) Das Recht kann moralische Inhalte aufnehmen, muss es aber nicht.
DworkinVsHart: für Dworkin spielen Sein und Sollen in der Rechtsauslegung mit Notwendigkeit zusammen, weil das Recht nach Dworkin durchgehend interpretativ ist, also ohne konventionalistischen Ankerpunkt auskommen muss.

1. Hart, H. L. A., Der Begriff des Rechts. Mit einem Postskriptum von 1994 und einem Nachwort von Christoph Möllers, Berlin 2011.
2. Ebenda S. 150-152.
3. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990, S. 111-119.
4. Coleman, Jules L., »The Rights and Wrongs of Taking Rights Seriously«, in: Faculty Scholarship Series, Paper 4204, 1978, S. 897.

Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Hart, H. L. A.

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

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