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Sittlichkeit: Sittlichkeit ist die Gesamtheit der in einer bestimmten Gesellschaft gültigen moralischen Anschauungen und Verhaltensregeln. Siehe auch Gemeinschaft, Normen, Sitten/Sittlichkeit, Moral, Ethik, Regeln.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Hegel über Sittlichkeit - Lexikon der Argumente

Brocker I 791
Sittlichkeit/HegelVsHobbes/Hegel/Honneth: (Honneth bezieht sich hier auf Hegels frühe Jenaer Schriften (1)): Hegel entwickelt einen Begriff der Sittlichkeit, der eine prinzipiell progressive Stoßrichtung hat und daher auch „über den institutionellen Horizont“ von Hegels eigener Gegenwart hinausweist. (2) Dem gesellschaftlichen Kampf der Individuen um Anerkennung ist eine ausgeprägte Dynamik eigen; er erweist sich bei Hegel als zukunftsoffenes, nie endgültig abschließbares Geschehen. Mit dem Motiv der Anerkennung schreibt Hegel seinem Verständnis gesellschaftlichen Lebens eine prinzipielle Spannung ein, welche die gesellschaftlichen Konflikte zwischen Individuen und Gruppen in den historischen und auf die Zukunft hin offenen Horizont eines moralischen Fortschrittsprozesses einbinde.
>Anerkennung/Honneth
, Identität/Honneth.

1. Vgl. G.W.F. Hegel, Jenaer Schriften 1808-1807 Frankfurt, 1986.
2. Axel Honneth, Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, mit einem neuen Nachwort, Frankfurt/M. 2014 (zuerst 1992) S.11

Hans-Jörg Sigwart, „Axel Honneth, Kampf um Anerkennung“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

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Höffe I 334
Sittlichkeit/Hegel/Höffe: Die Grundlinien(1) erreichen ihren Höhepunkt, die Synthese als Versöhnung von abstraktem Recht und subjektiver Moralität, die Sittlichkeit, in einem Willen, der sowohl äußerlich, qua Recht, als auch innerlich, qua Moralität, frei ist.
Darunter sind Sozialformen und Institutionen zu verstehen, in denen sich ein freies >Selbstbewusstsein wiedererkennen und anerkennen kann. Weil sie ein weit höheres Maß an Vernünftigkeit realisieren, haben sie eine «unendlich festere Autorität und Macht als das Sein der Natur» (§ 146).
Polis: Zu seinem Gedanken der Sittlichkeit sieht Hegel Entsprechungen in der antiken Polis, namentlich bei deren Theoretiker Aristoteles. Nach diesem ist das Leitziel der menschlichen Praxis, die Eudaimonia, das Glück, für den einzelnen Bürger und für die Polis dasselbe. Ähnlich begreift Hegel, der große Neoaristoteliker der Neuzeit, die höchste Stufe der Freiheit, die Sittlichkeit, als die Einheit der Moralvorstellungen der Individuen mit den Moralvorstellungen der «sittlichen Mächte», mit Recht, Sitte und Religion sowie ihren konkreten Gemeinwesen und Staaten.
HegelVsAristoteles/Höffe: Über dieser Gemeinsamkeit darf man jedoch nicht den grundlegenden Unterschied übersehen: Bei Hegel tritt an die Stelle der Aristotelischen Lehre der persönlichen Hausgemeinschaft (oikos) die Theorie der anonymen bürgerlichen
Höffe I 335
Gesellschaft, mit der die neuere Nationalökonomie bzw. Volkswirtschaftslehre in die Rechts- und Staatstheorie integriert wird.
>Zweite Natur/Hegel.
In die Beschreibung des Prozesses gehen deutlich normative Elemente ein.
a) Hegel beginnt beim «unmittelbaren Bei-sich», der durch Liebe geprägten Familie. Gemäß einem weiteren Dreischritt gliedert sich diese in die Ehe, in der eine zunächst nur äußerliche Einheit aufgrund freier Einwilligung in eine geistige Einheit einer selbstbewussten Liebe umgewandelt wird. b) Gemäß der Antithese bedarf die Ehe eines «bleibenden und sicheren Besitzes, eines Vermögens» (§ 170), für dessen Erwerb nach Hegel vornehmlich der Mann zuständig sei.
c) Nach der Synthese haben die den Fortgang der Menschheit garantierenden Kinder das Recht, aus dem gemeinsamen Familienvermögen ernährt und erzogen zu werden.
Entfremdung: Mit der Volljährigkeit der Kinder entsteht die Möglichkeit neuer, eigener Familien, worin sich der Übergang in den nächsten Schritt, die Antithese innerhalb der Sittlichkeit, abzeichnet. Ihr Wesen besteht in der Entfremdung von der Familie, auch von Geschichte und Religion. Es ist die als «bürgerliche Gesellschaft» bezeichnete Wirtschafts- und Arbeitsgesellschaft, die einerseits für die Entwicklung der Freiheit notwendig ist, andererseits aber ihres Problems von
Armut und Reichtum nicht Herr wird.
Sozialstaat: Der Sozialstaat als Korrektiv tritt hier nicht in den Blick. Damit die bürgerliche Gesellschaft «funktioniert», braucht sie eine Rechtsordnung, die Hegel als Not- und Verstandesstaat bezeichnet.
>Staat/Hegel, vgl. >Wohlfahrtsstaat.

1. G.W.F.Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundriss, 1820

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016