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Intention: Eine Absicht oder der Wille, eine Handlung zu begehen, im Gegensatz zum zufälligen Eintreten eines solchen Ereignisses. Siehe auch Motive, Kausalität, Wille._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Robert Brandom über Intentionen – Lexikon der Argumente
II 126 Intention/Brandom: a) Intentional handeln: Anerkennen einer praktischen Festlegung - b) mit Gründen: zu einer Festlegung berechtigt sein - c) aus Gründen: mit Überlegung. >Absicht, >Handlungen._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Bra I R. Brandom Expressive Vernunft Frankfurt 2000 Bra II R. Brandom Begründen und Begreifen Frankfurt 2001 |