Philosophie Lexikon der Argumente

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Intention: Eine Absicht oder der Wille, eine Handlung zu begehen, im Gegensatz zum zufälligen Eintreten eines solchen Ereignisses. Siehe auch Motive, Kausalität, Wille.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Robert Brandom über Intentionen – Lexikon der Argumente

II 126
Intention/Brandom: a) Intentional handeln: Anerkennen einer praktischen Festlegung -
b) mit Gründen: zu einer Festlegung berechtigt sein - c) aus Gründen: mit Überlegung. >Absicht
, >Handlungen.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Bra I
R. Brandom
Expressive Vernunft Frankfurt 2000

Bra II
R. Brandom
Begründen und Begreifen Frankfurt 2001

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