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Urteil: Die Verwendung des Begriffs des Urteils ist nicht einheitlich. Wenn das Urteil als die Feststellung des Wahrheitswerts („wahr“ oder „falsch“) einer Aussage aufgefasst wird, wird dies graphisch explizit dargestellt, z.B. mit dem von G. Frege eingeführten Urteilsstrich I-. Siehe auch Wahrheitswert, Urteilsstrich, Satz, Aussage, Äußerung, Behauptung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Robert Brandom über Urteile – Lexikon der Argumente

I 146f
Richtige Urteile sind normative Begriffe. Keine natürlichen. Widersprüchliche Urteile werden nicht durch die Naturgesetze verboten! >Normen
, >Richtigkeit.
I 235
Urteil/Dummett/Brandom: nicht Ausdruck eines inneren Urteilsakts, sondern Verinnerlichung des äußeren Akts der Behauptung. >Behauptungen.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Bra I
R. Brandom
Expressive Vernunft Frankfurt 2000

Bra II
R. Brandom
Begründen und Begreifen Frankfurt 2001

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