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Verallgemeinerung: Eine Verallgemeinerung ist die Ausdehnung einer Aussage (einer Zuschreibung von Eigenschaften) die auf einen Bereich D von Gegenständen zutrifft, auf einen Gegenstandsbereich E, der größer als D ist und D enthält. Zum Gegenstandsbereich können in diesem Fall auch Zeitpunkte gehören. Eine Eigenschaft, die voll auf die Gegenstände eines Gegenstandsbereichs zutrifft, kann partiell auf die Gegenstände eines größeren Bereichs zutreffen. Siehe auch Gültigkeit, Allgemeingültigkeit, Allgemeines, Prädikation, Methoden.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Robert Brandom über Verallgemeinerung – Lexikon der Argumente

I 459
Verallgemeinerungen/Allaussagen/Brandom: Verallgemeinerungen sind anaphorisch zu behandeln. Wenn t etwas war, das der Polizist gesagt hat, dann ist t wahr. Vgl. >"Alles was er sagte...
", >Allaussagen, >Allquantifikation, >Allgemeinheit.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Bra I
R. Brandom
Expressive Vernunft Frankfurt 2000

Bra II
R. Brandom
Begründen und Begreifen Frankfurt 2001

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