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Theologische Hermeneutik: Hermeneutik ist die Theorie und Praxis der Interpretation, insbesondere der Interpretation von Texten. Die Hermeneutik befasst sich mit der Frage, wie wir Bedeutung verstehen. Sie geht davon aus, dass der Sinn nicht feststeht oder objektiv ist, sondern durch einen Prozess der Interpretation entsteht. Das bedeutet, dass der eigene Hintergrund und die eigenen Erfahrungen des Interpreten eine Rolle dabei spielen, wie er den Text versteht. Siehe auch Interpretation, Texte, Hermeneutischer Zirkel.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Hans-Georg Gadamer über Theologische Hermeneutik – Lexikon der Argumente

I 314
Theologische Hermeneutik/Gadamer: Die enge Zusammengehörigkeit, die ursprünglich die philologische Hermeneutik mit der juristischen und theologischen verband, beruhte auf der Anerkennung der Applikation als eines integrierenden Momentes alles Verstehens. Sowohl für die juristische Hermeneutik wie für die theologische Hermeneutik ist ja die Spannung konstitutiv, die zwischen dem gesetzten Text - des Gesetzes oder der Verkündigung - auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem Sinn besteht, den seine Anwendung im konkreten Augenblick der Auslegung erlangt, sei es im Urteil, sei es in der Predigt.
Ein Gesetz will nicht historisch verstanden werden, sondern soll sich in seiner Rechtsgeltung durch die Auslegung konkretisieren.
Ebenso will ein religiöser Verkündigungstext nicht als ein bloßes historisches Dokument aufgefasst werden, sondern er soll so verstanden werden, dass er seine Heilswirkung ausübt. Das schließt in beiden Fällen ein, dass der Text, ob Gesetz oder Heilsbotschaft, wenn er angemessen verstanden werden soll, d. h. dem Anspruch, den der Text erhebt, entsprechend, in jedem Augenblick, d. h. in
jeder konkreten Situation, neu und anders verstanden werden muss. Verstehen ist hier immer schon Anwenden.
>Verstehen/Gadamer
, >Hermeneutik/Gadamer, >Situation.
I 315
Kognitiv/normativ: Wenn man (...) kognitive, normative und reproduktive Auslegung unterscheidet, wie das E Betti in seiner auf bewundernswerter Kenntnis und Überschau aufgebauten „Allgemeinen Theorie der Interpretation“(1) getan hat, so gerät man bei der Zuordnung der Phänomene zu dieser Einteilung in Schwierigkeiten. Das gilt zunächst für die in den Wissenschaften geübte Auslegung.
Schleiermacher: Wenn man die theologische Auslegung mit der juristischen zusammenstellt und entsprechend der normativen Funktion zuordnet, so ist demgegenüber an Schleiermacher zu erinnern, der umgekehrt die theologische Auslegung aufs engste an die allgemeine, d. h, für ihn die philologisch-historische Auslegung, anschließt. In der Tat geht der Riss zwischen kognitiver und normativer Funktion mitten durch die theologische Hermeneutik und lässt sich schwerlich dadurch schließen, dass man die wissenschaftliche Erkenntnis von nachfolgender erbaulicher Anwendung unterscheidet. Der gleiche Riss geht offenkundig auch mitten durch die rechtliche Auslegung, sofern Erkenntnis des Sinnes eines Rechtstextes und Anwendung desselben auf den konkreten Rechtsfall nicht zwei getrennte Akte sind, sondern ein einheitlicher Vorgang.
I 336
Theologische Hermeneutik/Gadamer: [in der protestantischen Theologie} gibt es insofern eine Entsprechung zur juristischen Hermeneutik, als auch hier die Dogmatik nicht den Primat für sich in Anspruch nehmen kann.
>Juristische Hermeneutik.
Die eigentliche Konkretisierung der Verkündigung geschieht in der Predigt, so wie die der gesetzlichen Ordnung im Urteil geschieht. Aber dabei ist noch ein großer Unterschied. Die Predigt ist nicht wie das richterliche Urteil eine produktive Ergänzung des Textes, den sie auslegt. Aus der
Verkündigung der Predigt wächst daher der Heilsbotschaft nichts inhaltlich zu, das sich mit der rechtsergänzenden Kraft des Richterspruches vergleichen ließe. Es ist ja überhaupt nicht so, dass die Heilsbotschaft aus dem Gedanken des Predigers heraus erst Ihre nähere Bestimmung erführe. Er spricht als der Prediger vor der Gemeinde nicht mit dogmatischer Autorität, wie das der Richter tut. Zwar geht es auch in der Predigt um die Auslegung einer gültigen Wahrheit, Aber diese Wahrheit ist Verkündigung, und ob diese gelingt, entscheidet sich nicht durch die Gedanken des Predigers, sondern durch die Kraft des Wortes selbst (...). Die Verkündigung lässt sich nicht von ihrem Vollzug ablösen. Alle dogmatische Fixierung der reinen Lehre ist sekundär.
>Theologische Hermeneutik/Bultmann.


1. Vgl. E. Betti »Zur Grundlegung einer allgemeinen Auslegungslehre«, und sein monumentales Hauptwerk: Allgemeine Auslegungslehre 1967. (Dazu vor allem „Hermeneutik und Historismus“
(Bd. 2 der Ges. Werke, S. 387—424) und meine Arbeit „Emilio Betti und das idealistische
Erbe“ in: Quaderni Fiorentini 7 (1978), S. 5—11 , Ges. Werke Bd. 4.)

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Gadamer I
Hans-Georg Gadamer
Wahrheit und Methode. Grundzüge einer philosophischen Hermeneutik 7. durchgesehene Auflage Tübingen 1960/2010

Gadamer II
H. G. Gadamer
Die Aktualität des Schönen: Kunst als Spiel, Symbol und Fest Stuttgart 1977

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