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Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Marsilius von Padua über Recht - Lexikon der Argumente
Höffe I 182 Recht/Gesetze/Marsilius/Höffe: Der Verteidiger des Friedens(1) erkennt durchaus ein Naturrecht an. Er behauptet aber (...) das Recht im eigentlichen Sinn lasse sich daraus nicht ableiten, dieses gehe vielmehr auf den staatlichen Gesetzgeber zurück. Marsilius vertritt, hier Thomas vergleichbar, einen gemäßigten Rechtspositivismus: Der Gesetzgeber darf nicht in freier Willkür beliebige Gesetze erlassen; diese sollen vielmehr dem Nützlichen und Gerechten entsprechen, was Marsilius vom Gesetzgeber, der Gesamtheit der Bürger, auch erwartet. >Gesetzgebung/Marsilius. 1. Marsilius, Defensor pacis_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Marsilius von Padua
Höffe I Otfried Höffe Geschichte des politischen Denkens München 2016 |