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Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Marsilius von Padua über Staat - Lexikon der Argumente
Höffe I 177 Staat/Marsilius/Höffe: VsZwei-Reiche-Lehre: In einer Klarheit und Schärfe, die vorher unbekannt waren, (...)lehnt Marsilius nicht nur den vielfachen Machtmissbrauch des Papstes, sondern weit grundlegender all seine weltlichen Machtansprüche und die ihnen zugrundeliegende Lehre der zwei Gewalten ab. Zwei-Reiche-Lehre/Höffe: Mehr als acht Jahrhunderte [vor Marsilius‘ Defensor pacis, 1324] unterschied Papst Gelasius I. in seiner Zwei-Gewalten-Lehre die geistliche von der weltlichen Autorität und beanspruchte für sich als Papst den Vorrang, den kein seiner selbst und seines Amtes bewusster Herrscher anerkennen kann. Folglich lässt sich weder in der politischen Theorie noch in der politischen Praxis ein von Konkurrenz und von Konflikten freies Mit-, zumindest Nebeneinander erwarten. Marsilius: Der entsprechende Konflikt vor allem zwischen Ludwig von Bayern und Papst Gregor VII. wird Marsilius' Leben und Denken beherrschen. Obwohl Marsilius kein Geistlicher ist, auch nicht päpstliche Ansprüche verteidigt, sie vielmehr weitgehend zurückweist, (...) Höffe: (...) und obwohl er argumentationsstrategisch in der Begründung eines politischen Gemeinwesens bewusst auf theologische Argumente verzichtet, ist er klug genug, im Titel Höffe I 178 seiner Schrift auf einen Ehrennamen von Christus anzuspielen, auf den Friedensfürsten (princeps pacis). Gemeinwesen/MarsiliusVsAristoteles: dem Gemeinwesen [kommt es] nach Aristoteles letztlich auf das gute Leben, nach Marsilius hingegen, hier in der Augustinus-Tradition, die schon der Titel [defensor pacis, Verteidiger des Friedens] anzeigt, auf den Frieden an. >Herrschaft/Marsilius. Höffe I 180 Staatsform/Marsilius/Höffe: Nur in einer Monarchie lasse sich das Recht wirksam durchsetzen - für Marsilius ist, erneut mit Aristoteles, die Herrschaft der Gesetze wichtiger als die von Personen - und der Friede wahren. Ähnlich wie al-Färäbi und Thomas, setzt sich Marsilius aber für eine Wahlmonarchie ohne Erbfolge ein(1). Denn sie erlaubt, den jeweils besten, nämlich durch Klugheit und moralische Tugenden, besonders Gerechtigkeit, ausgezeichneten Regenten zu bestimmen(2). Vgl. >Herrschaft/al-Farabi, >Herrschaft/Thomas, >Staat/al-Farabi. 1. Marsilius. Defensor pacis, Kap. 9 und 15—16 2. Ebenda Kap. 14, § 10_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Marsilius von Padua
Höffe I Otfried Höffe Geschichte des politischen Denkens München 2016 |