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Gleichberechtigung: Gleiche Rechte sind die rechtlichen und sozialen Rechte, die allen Menschen unabhängig von ihren persönlichen Merkmalen zustehen. Sie sind wichtig für die Schaffung einer gerechten und ausgewogenen Gesellschaft. Siehe auch Gesellschaft, Gerechtigkeit, Gleichheit, Ungleichheiten, Chancengleichheit.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

John Locke über Gleichberechtigung – Lexikon der Argumente

Höffe I 251
Gleichberechtigung/Locke/Höffe: Laut Locke wird schon die erste Sozialstufe, die eheliche Gemeinschaft, «durch einen Vertrag zwischen Mann und Frau geschlossen». Trotz der «natürlichen» Unterordnung der Frau unter den Mann räumt er den Frauen substantielle Rechte, selbst das Recht zur politischen Herrschaft ein.(1)
>Verträge
, >Vertragstheorie, >Demokratie, >Gesellschaft.

1. J. Locke, Second treatise of Government, 1689/90

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Loc III
J. Locke
An Essay Concerning Human Understanding

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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> Gegenargumente zu Gleichberechtigung ...

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