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Rechte: Rechte in einer Gesellschaft sind die grundlegenden Freiheiten und Ansprüche, die jedem Menschen zustehen, unabhängig von Rasse, Geschlecht, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Sprache, Religion oder einem anderen Status. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung für die Menschenwürde und ermöglichen es den Menschen, frei zu leben und an der Gesellschaft teilzuhaben. Siehe auch Menschenrechte, Grundrechte, Gesellschaft, Justiz, Rechtsprechung, Gesetz, Gesetze, Gerechtigkeit, Partizipation.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Konsequentialismus über Rechte - Lexikon der Argumente

Gaus I 107
Rechte/Konsequentialismus/Gaus: L. W. Sumner (1987)(1) stellt ein besonders einflussreiches Beispiel für den Rechtskonsequentialismus vor. Sumner erkennt den paradoxen Charakter eines durch und durch folgerichtigen Arguments für Rechte: Insofern der Konsequentialist versucht, die Erreichung eines bestimmten Ziels zu maximieren, und Rechte ein Hindernis für die Art und Weise der Zielerreichung darstellen, sieht es so aus, als müsse der Konsequentialist argumentieren, dass der beste Weg zur Erreichung des Ziels darin besteht, unsere Bemühungen zur Zielerreichung einzuschränken. Der Schlüssel zur Lösung dieses Paradoxons liegt laut Sumner darin, den Konsequentialismusansatz als eine Theorie der moralischen Rechtfertigung von der bevorzugten Theorie der moralischen Entscheidungsfindung (1987(1): 179) oder, wie wir sagen könnten, den Konsequentialismusansatz als eine Theorie der Bewertung von einer Theorie der Deliberation zu unterscheiden. Dieses Argument für Rechtskonsequentialismus (oder allgemeiner Regelkonsequentialismus) besagt, dass es keinen leichten Übergang von der Behauptung, dass die richtige Handlung diejenige ist, die die guten Folgen maximiert, zu der Behauptung gibt, dass das beste Entscheidungsverfahren darin besteht, die Handlung durchzuführen, von der man glaubt, dass sie die besten Folgen hat.
Sidgwick: Diese Art von Argument wurde von Sidgwick (1962(2): 489) vorgebracht, der akzeptierte, dass Utilitarismus selbstvergessen sein kann, in dem Sinne, dass er uns anweisen könnte, seine Verwendung als Theorie für die Entscheidungsfindung nicht zu fördern. Es sei vielleicht besser, so argumentierte er, wenn sich viele Menschen von der Moral des gesunden Menschenverstandes leiten ließen.
>Rechte/Utilitarismus.
VsSidgwick/VsSumner: Zwei Probleme stehen einer solchen Sichtweise gegenüber.
1) Erstens wird oft nicht erkannt, dass der Regel-Utilitarismus denjenigen, die das Regelsystem entwerfen, mehr und nicht weniger rechnerische Belastungen aufbürdet.
2) Zweitens: Indem wir den Utilitarismus als Beurteilungsmaßstab von seiner Rolle als Überlegungsmaßstab trennen, laden wir die Art von moralischem Elitismus ein, die Sidgwick angezogen hat: Vielleicht sollte sich hoi polloi auf nicht-utilitaristische Argumentation beschränken, aber die Klasse der exzellenten Rechner kann den Nutzen vielleicht besser fördern, indem sie den Utilitarismus als Methode der Überlegung einsetzt (1962(2): 489ff).
In Anlehnung an Sidgwick hat Robert E. Goodin (1995(3): Kap. 4) kürzlich den Utilitarismus des "Government House" verteidigt, der den Utilitarismus als eine "öffentliche Philosophie" darstellt, die von politischen Entscheidungsträgern angewandt werden sollte, und nicht als Leitfaden für das individuelle Verhalten.

1. Sumner, L. W. (1987) The Moral Foundations of Rights. Oxford: Oxford University Press.
2. Sidgwick, Henry (1962) The Methods of Ethics, 7th edn. Chicago: University of Chicago Press.
3. Goodin, Robert E. (1995) Utilitarianism as a Public Philosophy. Cambridge: Cambridge University Press.

Gaus, Gerald F. 2004. „The Diversity of Comprehensive Liberalisms.“ In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Konsequentialismus

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004

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