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Eigentum: Eigentum ist alles, was sich im Besitz einer Person oder Einrichtung befindet. Es kann sowohl materiell als auch immateriell sein. Eigentumsrechte geben dem Eigentümer das Recht, sein Eigentum nach eigenem Ermessen zu nutzen, zu besitzen und darüber zu verfügen. Siehe auch Rechte, Pflichten, Verträge.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Hillel Steiner über Eigentum – Lexikon der Argumente

Gaus I 127
Eigentum/Hillel Steiner/Gaus/Mack: SteinerVsLocke: (...) während Steiner(1) darauf beharrt, dass wir unseren Körper besitzen (wenn auch nicht unsere 'genetische Information der Keimbahn'), lehnt er die einfache Version der Locke'schen Theorie ab, nach der wir uns die Ressource einfach dadurch aneignen, dass wir unsere Arbeit mit einer nicht eigenen Ressource vermischen. Aber wenn wir uns die Natur nicht auf diese Weise gerecht aneignen können, wie können wir dann gerechte Ansprüche auf natürliche Ressourcen erzeugen?
Egalitarismus: Steiner ist von einem schnellen Weg zum Egalitarismus angezogen. Dieses schnelle Argument für Gleichheit erfordert zwei Prämissen:
(1) Gerechtigkeit bedeutet, diejenigen, die in relevanter Hinsicht gleich sind, gleich zu behandeln und diejenigen, die in relevanter Hinsicht ungleich sind, ungleich zu behandeln; und
(2) in diesen Angelegenheiten gibt es keine relevanten Unterschiede; daher
(3) verlangt Gerechtigkeit Gleichheit.
Gaus: Dieses Argument führt Steiner zu der Behauptung, dass jeder Mensch Anspruch auf gleiche Freiheit und damit auf eine Art gleichen Anteil an den natürlichen Ressourcen hat (1994(1): 216, 235).
Diese Gleichheit des Eigentums kann auch als eine Version der Locke'schen-Theorie dargestellt werden, in der wir ursprünglich die Welt gemeinsam haben (Otsuka, 1998)(2).
GausVsSteiner, Hillel: Überlegen Sie: (1) wenn Gerechtigkeit bedeutet, dass diejenigen, die in relevanter Hinsicht gleich sind, gleich behandelt werden; und (2) wegen einer durch und durch vorhandenen Skepsis gegenüber öffentlichen Gründen kann nicht gezeigt werden, dass Menschen in jeder relevanten Weise gleich sind; dann (3) verlangt Gerechtigkeit nicht, dass alle gleich behandelt werden.

1. Steiner, Hillel (1994) An Essay on Rights. Cambridge, MA: Blackwell.
2. Otsuka, Michael (1998) 'Self-ownership and equality: a Lockean reconciliation '. Philosophy and Public Affairs, 27 (Winter): 65-92.

Mack, Eric and Gaus, Gerald F. 2004. „Classical Liberalism and Libertarianism: The Liberty Tradition.“ In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Steiner, Hillel

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004

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