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Haftungsrecht: Das Haftungsrecht ist ein Zweig des Zivilrechts, der sich mit Rechtsverletzungen befasst, die eine Person einer anderen zufügt. Es zielt darauf ab, diejenigen zu entschädigen, die durch die unrechtmäßigen Handlungen anderer geschädigt wurden, Menschen davon abzuhalten, schädliche Handlungen zu begehen, und die Täter für ihre Handlungen zur Verantwortung zu ziehen. Siehe auch Fahrlässigkeit, Recht, Gerechtigkeit, Kompensation.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Billings Learned Hand über Haftungsrecht – Lexikon der Argumente

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Haftungsrecht/Lerned Hand/Miceli: Die Anwendung der Deliktshaftung zur Internalisierung schädlicher externer Effekte ist eine unkomplizierte Erweiterung der Theorie der Pigov'schen Besteuerung. Der Hauptunterschied besteht darin, dass das Deliktsrecht privat durch das Justizsystem und nicht öffentlich durch eine Regulierungsbehörde verwaltet wird. Im Rahmen eines einfachen Externalitätsmodells gibt es jedoch keinen Unterschied (zumindest in Bezug auf die Abschreckung) zwischen einer Steuer und einer gleichwertigen Auferlegung der Haftung. Beispiel:
Fahrlässigkeitsrecht/Versäumnisrecht: (...) Die erste Verwendung eines ausdrücklich mathematischen Modells der Fahrlässigkeit erfolgte durch einen Richter in dem berühmten Fall U.S. v. Carroll Towing Co.*
In diesem Fall schlug Richter Learned Hand seinen gleichnamigen Test zur Bestimmung der Fahrlässigkeit vor, der besagt, dass ein Schädiger, der seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt, als fahrlässig einzustufen ist, wenn B Posner: Wie Posner (1972)(1) argumentiert, dass diese Norm, wenn sie in ihrer marginalen Form richtig interpretiert wird, genau die richtigen Anreize für Schädiger schafft, in effiziente Unfallvermeidung zu investieren. Insbesondere muss der PL als die erwartete marginale Verringerung der Unfallkosten und B als die Grenzkosten der Sorgfalt interpretiert werden.
Hand test: Um zu sehen, wie der Hand-Test in dieser Situation Anreize für effizientes Verhalten schafft, nehmen wir an, dass Sorgfalt im obigen Sinne effizient ist, oder dass BPL, so wird das Gericht den Schädiger nicht für fahrlässig erklären, wenn er nicht aufgepasst hat und es zu einem Unfall kommt. Der Schädiger hat also keinen Anreiz, in Sorgfalt zu investieren, weil er keinen Nutzen davon hat. In beiden Fällen trifft der Schädiger eine effiziente Entscheidung.
Der springende Punkt ist, dass eine Fahrlässigkeitsregel wirksame Anreize für potenzielle Schädiger im Hinblick auf die Unfallverhütung schafft, weil sie einen Schwellenwert für das Verhalten - den so genannten "Sorgfaltsstandard" - festlegt, der sie vor der Haftung schützt, wenn sie diesen Standard erfüllen.
Haftung/Fahrlässigkeit: Die Bedeutung der Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und verschuldensunabhängiger Haftung wird deutlich, wenn man das Modell des einfachen Unfalls dahingehend erweitert, dass sowohl die Opfer als auch die Schädiger Vorsorgemaßnahmen treffen können, d. h. wenn man es zu einem "bilateralen" und nicht zu einem "unilateralen" Vorsorgemodell macht. Moralisches Risiko: In zweiseitigen Betreuungskontexten ist eine verschuldensunabhängige Haftung für Schädiger im Allgemeinen nicht effizient, da sie zwar zu einer effizienten Betreuung der Schädiger führt, die Opfer aber aufgrund des Moral-Hazard-Problems wenig oder gar keinen Anreiz haben, vorsichtig zu sein.
Lösung: Im Gegensatz dazu schafft die Fahrlässigkeitsregel potenziell Anreize sowohl für Schädiger als auch für Opfer, zu investieren
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in effiziente Unfallverhütung zu investieren.
Fahrlässigkeitsregel: Die Fahrlässigkeitsregel (...) veranlasst sowohl Schädiger als auch Opfer zu effizienter Prävention, weil sie die beiden Methoden zur Schaffung effizienter Anreize kombiniert. Insbesondere wird ein Schwellenwert für die Sorgfaltspflicht festgelegt, so dass der Schädiger die Haftung vermeiden kann, indem er den Schwellenwert einhält (wie oben beschrieben), und gleichzeitig wird dem Opfer der volle Schadenersatz auferlegt, wodurch das Problem des moralischen Risikos beseitigt wird. >Fahrlässigkeitsrecht/Miceli.

* 159 F.2d 169 (2d. Cir. 1947).


1. Posner, Richard (1972). “A Theory of Negligence.” Journal of Legal Studies 1: 29-96.

Miceli, Thomas J. „Economic Models of Law“. In: Parisi, Francesco (ed) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Vol 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University Press.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Learned Hand, Billings

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017

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