Philosophie Lexikon der Argumente

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Gesetze: A. Gesetze sind Regeln, die von Regierungen geschaffen und durchgesetzt werden, um die Rechte der Menschen zu schützen und Ordnung und Gerechtigkeit in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten. - B. Naturgesetze sind grundlegende Prinzipien, die beschreiben, wie das Universum funktioniert. Sie sind universell und unveränderlich. - C. Der Status von Gesetzen in den einzelnen Wissenschaften ist umstritten, da sie möglicherweise nur Regelmäßigkeiten beschreiben. Siehe auch Naturgesetze, Regelmäßigkeiten, Prinzipien.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Platon über Gesetze - Lexikon der Argumente

Höffe I 39
Gesetze/Platon/Höffe: In der griechischen Antike sind Gesetze starr vorgegebene Regeln, sodass sie, wie Platon kritisiert, unfähig sind, das im Einzelfall Beste zu erkennen und sich den sich verändernden Verhältnissen anzupassen.
Vgl. >Zwang/Antike Philosophie
, >Gehorsam/Antike Philosophie.
Lösung: Nach Platons fraglos innovativer Forderung sollen Gesetze adressatenorientiert verfasst werden, außerdem revidierbar sein, was jedoch seines Erachtens jemanden voraussetzt, der über die entsprechende Einsicht, (...) die êpistemê politikê, verfügt. >Politik/Platon.
Platon sieht in Gesetzen nur ein zweitbestes Instrument. Deren Allgemeinheit biete zwar eine willkommene Vereinfachung, da der Gesetzgeber nicht ständig neben jedem Bürger stehen und ihm das situativ Angemessene befehlen könne. Gesetze ermöglichen eine vorübergehende Abwesenheit des einsichtsgeleiteten Herrschers, in ihrer Starrheit und Unveränderlichkeit erlauben sie aber keine Einzelfallgerechtigkeit. Folglich bleibt die eigentliche Souveränität dem «königlichen, mit Einsicht begabten Mann» überlassen. Weil aber ein derartiges Gemeinwesen in der Realität höchst unwahrscheinlich ist, braucht es eine zweitbeste, gleichwohl gute Option, eben die Herrschaft von Gesetzen.
Höffe I 40
Nomoi: Die Nomoi preisen das Gesetz als göttlich oder als einen Gott und erklären es zum «Herrn (despotês) über die Obrigkeiten», somit zum eigentlichen Souverän.
Gesetzesherrschaft: Außerdem billigen sie der Gesetzesherrschaft jenes Heil (sôtêria)(1) zu, das die Politeia(2) für die Philosophenherrschaft reserviert. Auch unterwerfen die Nomoi die Gesetzesherrschaft einem absoluten, moralischen Zweck, den die Präambeln der Gesetze festhalten.
Gott: Während sich die Politeia hinsichtlich der religiösen Implikationen des Zweckes, der Idee des Guten, zurückhält, erklären die Nomoi Gott ausdrücklich zum Maß aller Dinge. Die Widerlegung von drei Irrtümern über die Götter, eine der Dichterkritik der Politeia entsprechende Aufgabe, gehört zu den Hauptgeschäften der Gesetzgebung (Nomoi, Buch X). Im Übrigen erklärt auch die Politeia die Regelung des Kultes zur schönsten, freilich dem Delphischen Apoll überlassenen Gesetzgebung.

1. IV 715d
2. V 473c–e

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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