Philosophie Lexikon der Argumente

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Ordnung, Philosophie: Die Aufteilung eines Gegenstandsbereichs durch Unterscheidungen bzw. die Hervorhebung bestimmter Unterschiede gegenüber anderen Unterschieden. Die resultierende Ordnung kann ein- oder mehrdimensional, also linear oder räumlich beschaffen sein. Beispiele sind Stammbäume, Lexika, Listen, Alphabete, Es kann sein, dass eine Ordnung bestimmte Merkmale erst sichtbar macht, z.B. Höhenlinien. Ordnungsräume können mehr als dreidimensional sein, z.B. bei der Zuschreibung von Temperaturen an farblich bestimmte Gegenstände. Siehe auch Conceptual Space, Hierarchien, Unterscheidbarkeit, Ununterscheidbarkeit, Stratifizierung, Identifikation, Individuation, Spezifikation.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

J.-J. Rousseau über Ordnung – Lexikon der Argumente

Höffe I 274
Ordnung/Rousseau/Höffe: Rousseau nimmt die Menschen, er sagt zu Beginn(1), «wie sie sind, und die Gesetze, wie sie sein können». Wie für eine Legitimationstheorie allein vernünftig, setzt er keinen neuen, besseren Menschen voraus - den entwirft er im Emile. Ihm kommt es allein darauf an, die gesellschaftliche Ordnung, seines Erachtens ein «geheiligtes Recht» (un droit sacré), das allen anderen zur Grundlage dient, in seiner Rechtmäßigkeit auszuweisen.
Zur naheliegenden Frage, ob dabei jede Gesellschaftsordnung für legitim zu halten ist oder ob es nicht eher ein Kriterium für bessere politische Verhältnisse braucht, gibt er keine eindeutige Antwort. Es erstaunt daher nicht, dass Rousseau in beide Richtungen, sowohl als konservativer als auch als revolutionärer Denker, gelesen wird. >Staat/Rousseau
, >Gesellschaftsvertrag/Rousseau.
Höffe I 275
Gesellschaftstheoretisch löst Rousseau die Irritation seines Einleitungssatzes ((s) dass die Menschen sind wie sie sind) nicht mit einem Plädoyer für Anarchie, für Herrschaftsfreiheit, auf. Im Gegenteil erkennt er die Notwendigkeit eines Gemeinwesens und dafür den Herrschaftscharakter an. Seine Gesellschaftstheorie der Freiheit wird zu einer Philosophie des Staates, dessen Macht aus einer gemeinsam getroffenen Vereinbarung hervorgeht, dem >Gesellschaftsvertrag.
Weil dieser Grundvertrag einstimmig geschlossen wird, kann Rousseau trotz seiner ersten staatstheoretischen These, dass jeder Mensch frei und als Herr seiner selbst geboren ist, die vierte These von der Rechtmäßigkeit (>Rechtfertigung/Rousseau) eines zwangsbefugten Gemeinwesens aufstellen. Wegen der Einstimmigkeit darf der Gesellschaftsvertrag sogar als «der freieste Akt der
Welt» gelten(2). >Freiheit/Rousseau, >Staat/Rousseau.

1. Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts (Du contrat social ou Principes du droit politique, 1762
2. Ebenda IV, 2.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Rousseau I
J. J. Rousseau
The Confessions 1953

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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