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Nomos: Ausdruck der griechischen Antike für Bräuche und Konventionen sowie Gesetze, die nicht durch eine Volksversammlung beschlossen wurden. Siehe auch Naturrecht, Recht, Gesetze. _____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Sophisten über Nomos - Lexikon der Argumente
Taureck I 32 Nomos/Sophisten/Taureck: einen solchen Nomos-Begriff wie den des Heraklit, bei dem die nomoi, die konkreten politischen Satzungen der universellen Vernunft, dem logos unterstehen, kennen die Sophisten nicht mehr. Zu ihrer Zeit beruht der Nomos auf Konvention. >Heraklit, >Konvention. I 33 Drei Bedeutungen nebeneinander: Sophokles (~496 - 416), Antigone: die Bedeutungen geraten miteinander in Konflikt: 1. Als traditionelle Ordnung ("Gesetze des Landes") 2. Bloße Satzungsgebung (Gebote Kreons) 3. Ungeschriebene, unwandelbare Gesetze der Götter (nach Heraklit). >Gesetze, >Logos, >Nomos._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Sophisten
Taureck I B. H.F. Taureck Die Sophisten Hamburg 1995 |