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Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag ist eine theoretische Übereinkunft, in der Individuen zustimmen, eine Gesellschaft zu gründen und im Gegenzug für Sicherheit und Ordnung auf einige Freiheiten zu verzichten. Er liegt der modernen politischen Philosophie zugrunde und beeinflusst die Regierungen und ihre Beziehungen zu den Bürgern. Zu den namhaften Vertretern gehören Hobbes, Locke und Rousseau. Siehe auch Gesellschaft, Verträge, Vertragstheorie, Th. Hobbes, J. Locke, J.-J. Rousseau, J. Rawls.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Thomas Hobbes über Gesellschaftsvertrag – Lexikon der Argumente

Höffe I 214
Gesellschaftsvertrag/Leviathan/Hobbes/Höffe: [Der Titelkupfer des Leviathan] ist ein Bild dafür,
dass der Staat bzw. der Souverän Stellvertreter aller Bürger ist: Die Bürger autorisieren den Souverän, der fortan in ihrem Namen handelt.
Andererseits gehen die Bürger im allmächtigen Staat vollkommen auf. Weder haben sie eine außerstaatliche Existenz, noch können sie gegen den Souverän irgendwelche Rechte beanspruchen, außer dem Recht auf Schutz: Der Souverän hat ihr Überleben zu sichern. Das Gemeinwesen wird im König, dessen Körper repräsentiert: Der König ist das Volk.
HöffeVsHobbes: Die Titelfigur wäre modern, wenn man in ihr auch die Umkehrung sehen könnte, dass das Volk der König ist, indem sich die Bürger des Königs, sprich der Herrschaft, bemächtigen. Dagegen spricht, dass lediglich der Körper unterhalb des Kopfes, nicht auch der Kopf selbst aus kleinen Menschen zusammengesetzt ist.
>Herrschaft/Hobbes
.
Höffe I 227
Weil der Vertrag ein Rechtsgeschäft ist, dem jeder Beteiligte frei zustimmen muss, er nach der Zustimmung aber gebunden ist, nimmt das Argumentationsmuster die Gestalt eines Vertrages ein, genauer die Gestalt jenes politische Gesellschaft schaffenden Vertrages, der «Gesellschaftsvertrag» heißt und die zugehörige Theorie «(Gesellschafts-)Vertragstheorie», neuerdings auch Kontraktualismus.
Vorläufer: Erfunden hat Hobbes den Vertragsgedanken nicht. Einen Vorläufer bildet der Bund, den der Gott Israels mit seinem Volk schließt. In der Neuzeit findet sich der Vertragsgedanke schon bei Johannes Althusius (1557-1638). Aber erst Hobbes arbeitet mithilfe des Gedankenexperiments «Naturzustand» und des legitimatorischen Individualismus das Motiv zu einer veritablen Theorie aus.
>Vertragstheorie, >Autorität, >Kontraktualismus.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Hobbes I
Thomas Hobbes
Leviathan: With selected variants from the Latin edition of 1668 Cambridge 1994

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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