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Vertragstheorie: Die Vertragstheorie befasst sich mit der Frage, wie Menschen und Organisationen rechtliche Vereinbarungen aufbauen und entwickeln. Sie basiert auf der Idee, dass Verträge darauf abzielen, Effizienz zu erreichen, indem die Anreize der beteiligten Parteien aufeinander abgestimmt werden. Die Vertragstheorie ist ein Zweig der Wirtschaftswissenschaften, der untersucht, wie Wirtschaftsakteure vertragliche Vereinbarungen treffen können und dies auch tun, im Allgemeinen bei Informationsasymmetrie. Siehe auch Informationsasymmetrie, Verträge.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Michael Sandel über Vertragstheorie – Lexikon der Argumente

Brocker I 675
Vertragstheorie/Sandel: für die politische Philosophie der Neuzeit von Hobbes bis Kant ist der Vertragsgedanke nicht zuletzt deshalb so attraktiv, weil sich nach seinem Modell die Einrichtung von Staaten und Rechtsordnungen als Akt einer freien Übereinkunft von zuvor ungebundenen Individuen mit unterschiedlichen Interessen und Lebensplänen denken lässt. Entscheidend ist der formale Charakter des Verfahrens und die freie Zustimmung aller Beteiligten.
SandelVsRawls: Rawls geht es aber nicht um die Rechtfertigung der Etablierung einer staatlichen und rechtlichen Ordnung überhaupt, sondern um die Rechtfertigung bestimmter inhaltlicher Prinzipien der Gerechtigkeit.
Problem: Rawls muss dann inhaltlich bestimmte Prinzipien mit einem rein formalen Kriterium rechtfertigen. Das gelingt ihm nur, indem er den Gedanken der Rechtfertigung durch Aushandlung zugunsten einer Herleitung der Prinzipien aus seiner impliziten Subjektivitätstheorie (siehe Subjektivität/Sandel
) fallen lässt. Siehe Schleier des Nichtwissens/Sandel.
Der „Vertragsschluss“ beruhe daher nicht auf einer freien Übereinkunft sondern – eigentlich ganz im kantischen Sinn – auf der Erkenntnis, was eine derart konzipierte praktische Subjektivität von vorneherein an Gerechtigkeitsprinzipien impliziert. (1)

1. Michael Sandel, Liberalism and the Limits of Justice, Cambridge/New York 1998 (zuerst 1982), S. 130, 132.

Markus Rothhaar, “Michael Sandel, Liberalism and the Limits of Justice” in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Sand I
Michael Sandel
The Procedural Republic and the Unencumbered Self 1984

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018

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