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Die Menschenrechte: Die Menschenrechte sind grundlegende Rechte und Freiheiten, die jedem Menschen auf der Welt zustehen, von der Geburt bis zum Tod. Sie gelten unabhängig davon, woher man kommt, was man glaubt oder wie man sein Leben gestaltet. Siehe auch Grundrechte.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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Aristoteles über Menschenrechte - Lexikon der Argumente

Höffe I 69
Menschenrechte/Aristoteles/Höffe: Aristoteles keine Institutionen wie die Grund- und Menschenrechte, wie die Parteien und Verbände, wie die Presse oder gar ein Verfassungsgericht, ebensowenig einen Gesetzgeber im modernen modernen Sinn. Besonders gravierend sind elementare Ungleichheiten. Obwohl Aristoteles die Menschen durch Sprache und Vernunft definiert, billigt er ihnen keine rechtliche und politische Gleichheit zu. Im Gegenteil rechtfertigt er die Ungleichheiten seiner Zeit, die den Frauen, Sklaven und Barbaren fehlende Gleichberechtigung.
>Ungleichheit/Aristoteles.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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