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Sozialisierung: Sozialisierung bezieht sich auf den Prozess, durch den sich Individuen die Verhaltensweisen, Überzeugungen und Werte ihrer Gesellschaft oder Kultur aneignen und so in die Lage versetzt werden, sich als Mitglieder der sozialen Gemeinschaft zu sehen. Siehe auch Verhalten, Gruppenverhalten, Intersubjektivität, Gesellschaft, Gemeinschaft, Kultur, Zivilisation, Werte._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Axel Honneth über Sozialisation – Lexikon der Argumente
Brocker I 797 Sozialisation/Soziale Beziehungen/Gemeinschaft/Honneth: Beziehungen einer „durch Anerkennung gebrochene[n] Symbiose“, die „durch wechselseitig gewollte Abgrenzung entsteht, bilden für Honneth die Basis für jegliche „autonome Teilnahme am öffentlichen Leben“ und „die psychische Voraussetzung für die Entwicklung aller weiteren Einstellungen der Selbstachtung“. (1) Diese Art der Beziehung sieht Honneth in der Liebe vorgebildet: Brocker I 796 Liebe/Honneth: In der wechselseitigen Anerkennung ihrer Bedürfnis- und Affektnatur nach dem Grundmuster der Liebe entwickeln Individuen eine positive Beziehung zu den eigenen Bedürfnissen, bzw. die Grundüberzeugung, den eigenen Bedürfnisimpulsen grundsätzlich vertrauen zu können. (2) Brocker I 797 Da der Beziehungsform der Liebe als Zweierbeziehung ein Element des „moralischen Partikularismus“ innewohnt (3), ist zur Verallgemeinerung bzw. Verallgemeinerbarkeit eine weitere Sphäre einzuführen: die Sphäre des Rechts. Laut Honneth verweist die Liebe in ihrer Beschränkung von sich aus auf diesen zweiten Grundtypus wechselseitiger Anerkennungsbeziehungen. Recht/Honneth: in der Sphäre des Rechts tritt an die Stelle der Partikularität von Primärbeziehungen die Allgemeinheit der Beziehung zwischen freien und gleichberechtigten Subjekten, an die Stelle affektiver Bindungen die „Idee einer rationalen Vereinbarung über strittige Normen“. (4) Im Unterschied zur Sphäre affektiver Primärbeziehungen ist die Anerkennungssphäre des Rechts zudem von historischen Voraussetzungen abhängig, die sich erst in der Moderne voll entfaltet haben. (5) Siehe Selbstachtung/Honneth, Siehe Recht/Hegel. Brocker I 800 Solidarität/Honneth: ergibt sich in modernen Gesellschaften aus „sozialen Verhältnissen der symmetrischen Wertschätzung“ (6) in denen „die Fähigkeiten und Eigenschaften des jeweils anderen als bedeutsam für die gemeinsame Praxis“ anerkannt werden, was „nicht nur passive Toleranz Brocker I 801 Gegenüber, sondern affektive Anteilnahme an dem individuell Besonderen der anderen Person“ impliziert. (7) Siehe auch Moderne/Honneth. 1. Axel Honneth, Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, mit einem neuen Nachwort, Frankfurt/M. 2014 (zuerst 1992) S. 172, 174. 2. Ebenda S. 170 3. Ebenda S. 174 4. Ebenda S. 177 5. Ebenda S. 175-177. 6. Ebenda S. 209 7. Ebenda S. 209f. Hans-Jörg Sigwart, „Axel Honneth, Kampf um Anerkennung“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Honn I A. Honneth Das Ich im Wir: Studien zur Anerkennungstheorie Frankfurt/M. 2010 Honn II Axel Honneth Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte Frankfurt 2014 Brocker I Manfred Brocker Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018 |