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Geistiges Eigentum: Geistiges Eigentum sind immaterielle Güter, die durch menschliche Kreativität entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Erfindungen, Werke der Literatur und Kunst, Marken und Designs. Geistiges Eigentum wird durch Gesetze geschützt, um den Urhebern und Rechteinhabern eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen zu sichern und Innovationen zu fördern. Siehe auch Copyright, Autorschaft, Literatur, Texte, Kunst, Kunstwerke, Eigentum, Datenschutz._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Yochai Benkler über Geistiges Eigentum – Lexikon der Argumente
Benkler I 38 Geistiges Eigentum/Eigentumsrechte/Benkler: [...] wenn neue Informationen gut sind oder Innovationen auf bestehenden Informationen aufbauen, dann erhöht die Stärkung der Rechte an geistigem Eigentum die Preise, die diejenigen, die heute in die Produktion von Informationen investieren, an diejenigen zahlen müssen, die dies gestern getan haben, zusätzlich zur Erhöhung von Belohnungen, die ein Informationsproduzent morgen erhalten kann. Angesichts der Nicht-Rivalität sind die heute geleisteten Zahlungen für die gestrigen Informationen aus heutiger Sicht alle ineffizient zu hoch. Sie liegen alle über den Grenzkosten - Null. Wenn wir ein Gesetz verabschieden, das die Informationsproduktion zu streng regelt und es seinen Begünstigten ermöglicht, den heutigen Innovatoren zu hohe Preise aufzuerlegen, dann werden wir heute nicht nur zu wenig Informationsverbrauch haben, sondern auch zu wenig Produktion neuer Informationen für morgen. >Information/Benkler, >Information/Arrow, >Informationsproduktion/Benkler, >Terminologie/Benkler._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Benkler I Yochai Benkler The Wealth of Networks: How Social Production Transforms Markets and Freedom New Haven 2007 |