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Staat: In der politischen Theorie ist der Staat eine zentralisierte politische Organisation mit Autorität über ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Bevölkerung. Er setzt Gesetze durch, hält die Ordnung aufrecht und übt die Regierungsgewalt durch verschiedene Institutionen aus. Siehe auch Gesellschaft, Nationen, Herrschaft, Institutionen, Macht, Recht, Gesetze, Rechte, Rechtsprechung, Gesetzgebung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Augustinus über Staat - Lexikon der Argumente

Höffe I 107
Staat/Augustinus/Höffe: An die Stelle der politischen Philosophie tritt eine politische Theologie.
Höffe I 108
Realer/Idealer Staat/Augustinus: Im Gegensatz zu Platons Ideal, dem Philosophen-König, das der muslimische Denker al-Fārābī, wird sich zeigen, zu einer religiösen Philosophenherrschaft abwandeln wird, verbürgt Augustinus’ Ideal keinen gerechten Staat.
>Philosophenherrschaft
, >Platon.
Der reale Staat kann nicht einmal zu einem unvollkommenen Abbild des Ideals werden. Ein Herrscher, der Gott liebt, ein Herrscher als «wahrer Christ», verhindert allenfalls die krasse Habgier und extreme Gewalt von heidnischen Staaten, womit er gegebene Missstände verringert.
Demokratie: Die irdisch-politische Aktivität des Menschen wird jedenfalls degradiert. Der Einsatz für bessere Verhältnisse in dieser Welt ist zwar nicht tadelnswert, so doch unerheblich, bestenfalls von geringer Bedeutung.
Zwei-Reiche-Lehre/Augustinus: Als wahrhaft legitim gelten lediglich das genaue Gegenteil des Irdischen, das himmlische Jerusalem, und die darauf gerichtete Sorge für das eigene Seelenheil. In dieser aus biblischen Ansätzen und manichäischem Denken gespeisten, in der Offenbarung des Johannes wortgewaltig vertretenen Lehre der zwei Reiche mit der Scheidung des Kosmos in gute und böse Geister, in Engel und (teuflische) Dämonen, bezeichnet Augustinus mit dem Ausdruck Babylon «die Genossenschaft der gottlosen Engel und Menschen»(1), mit Jerusalem aber die Gemeinschaft der von Gott Erwählten.
Höffe I 113
Der Sache und der Wirkungsgeschichte nach hat Augustinus’ Staatsbegriff eine herausragende Bedeutung. In Buch IV, Kapitel 4, gipfelt die berühmte, von Cicero übernommene(2) Seeräuber-Anekdote in der als Frage formulierten Bestimmung: «Was anders sind (König-)Reiche, sofern ihnen Gerechtigkeit fehlt, als große Räuberbanden?» (remota itaque iustitia quid sunt regna nisi magna latronica?)
>Cicero.
Höffe I 114
Höffe: Ist [das] kategorisch (...) gemeint, so fehlt die Gerechtigkeit zwangsläufig, und Staaten sind nichts anderes als Verbrechersyndikate. Gegen das kategorische Verständnis spricht Augustinus’ Aufforderung, dem Apostel Paulus(3) zu folgen und «für die Könige und Obrigkeiten Babylons zu beten» (4). Diese Aufforderung wäre unverständlich, wenn sie dem irdischen Staat alle Legitimität, mithin politische Gerechtigkeit abspräche.
AugustinusVsAntike/Höffe: [diese Staatsdefinition ist schon bei Aristoteles zu finden]: die Definition des Staates als einer Gemeinschaft des Nutzens und vor allem von Recht und Unrecht. Es gibt aber zwei Unterschiede.
a) Einerseits geht es bei Augustinus um eine zu verteilende Beute, was auf die kriegerische Expansion, das Römische Reich, anspielt, Cicero kommt es hingegen vornehmlich auf die innere Organisation eines Gemeinwesens an.
b) Andererseits bleibt unklar, ob Augustinus die Gerechtigkeit im politischen Sinn von gerechten Regeln und Ämtern oder im personalen Sinn von rechtschaffenen Herrschern versteht.
Höffe I 117
Zwei-Reiche-Lehre: Schon im Investiturstreit (um 1075) zur Frage, wer die Herrscher in ihr Amt einführe, der Kaiser oder die französischen und englischen Könige, wird über die politische Reichweite von Augustinus’ Zwei-Reiche-Lehre heftig gestritten.


1. Augustinus, Der Gottesstaat, XVIII, 18
2.Cicero, De re publica, III 24
3. Erster Brief an Timotheus 2,2
4. Der Gottesstaat, XIX, 26

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Augustinus

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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