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Verfassung: Eine Verfassung ist das oberste Gesetz eines Staates. Sie legt die grundlegenden Prinzipien fest, nach denen der Staat regiert wird, wie z. B. die Befugnisse der Regierung, die Rechte der Bürger und die Beziehungen zwischen der Regierung und den Bürgern.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Daniel Ziblatt über Verfassung – Lexikon der Argumente

Levitsky I 115
Verfassung/demokratie/Levitsky/Ziblatt: reichen verfassungsmäßige Sicherheitsvorkehrungen allein aus, um die Demokratie zu schützen? Wir meinen: nein. Selbst gut durchdachte Verfassungen versagen manchmal. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 war von einigen der besten Rechtsgelehrten des Landes verfasst worden. Nach Ansicht vieler genügte der in ihr festgeschriebene, traditionsreiche und hochgeachtete Rechtsstaat, um Machtmissbrauch zu verhindern. Aber sowohl die Verfassung als auch der Rechtsstaat brachen nach Hitlers Machtübernahme im Jahr 1933 rasch zusammen.(1)
Levitsky I 116
Lateinamerika: Viele der unabhängig gewordenen Republiken orientierten sich am Vorbild der Vereinigten Staaten und übernahmen das Präsidialsystem, das Zweikammerparlament und den Obersten Gerichtshof sowie in einigen Fällen auch das Wahlmännerkollegium und den bundesstaatlichen Aufbau des Landes. Manche gaben sich eine Verfassung, die nahezu eine Kopie derjenigen der USA waren.(2) Dennoch glitten fast alle der jungen Republiken in Bürgerkriege und Diktaturen ab.
Levitsky/Ziblatt: Zunächst einmal sind Verfassungen stets unvollständig. Wie jedes Regelwerk enthalten sie zahlreiche Lücken und Zweideutigkeiten.
Levitsky I 118
Alle erfolgreichen Demokratien stützen sich auf informelle Regeln, die zwar nicht in der Verfassung festgeschrieben sind, aber weithin bekannt sind und beachtet werden.(3) Im Fall der amerikanischen Demokratie ist dies ein entscheidender Faktor.

1. Kenneth F. Ledford, »German Lawyers and the State in the Weimar Republic«, in: Law and History Review 13, Nr. 2 (1995), S. 317–349.
2. George Athan Billias, American Constitutionalism Heard Round the World, 1776–1989, New York 2009, S. 124–125; Zackary Elkins/Tom Ginsburg/James Melton, The Endurance of National Constitutions, New York 2009, S. 26.
3. Siehe Gretchen Helmke/Steven Levitsky (Hg.), Informal Institutions and Democracy. Lessons from Latin America, Baltimore 2006.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Ziblatt, Daniel

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