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Legitimität: Legitimität ist die Überzeugung, dass eine Herrschaft, eine Institution oder ein Führer das Recht hat, zu regieren. Sie ist das Urteil eines Individuums über die Rechtmäßigkeit einer Hierarchie. Siehe auch Gesetz, Gesetze, Rechte, Gesellschaft, Staat, Gerechtigkeit, Demokratie.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Christopher W. Morris über Legitimität – Lexikon der Argumente

Gaus I 202
Legitimität/Morris: Nehmen wir an, dass einige Staaten - diejenigen, die unseren Interessen dienen, die sich gerecht verhalten usw. - so beschaffen sind, dass sie gerechtfertigt und damit legitimiert sind. Besitzen sie dann alle normativen Befugnisse, die sie beanspruchen? Wir müssen die Legitimität untersuchen. Wann sind Staaten legitimiert? Was ist die Grundlage ihrer Legitimität? Und was genau bringt Legitimität mit sich?
Legitimität" leitet sich von lex ab und hat die gleiche Wurzel wie "Gesetzgebung". Ein Sinn von "Legitimität" besteht darin, in Übereinstimmung mit dem Gesetz oder rechtmäßig (Legalität) zu sein. Jeder rechtmäßige oder "legale" Staat ist in diesem Sinne legitim. Eng damit verbunden wäre der allgemeinere Begriff der Übereinstimmung mit den festgelegten Regeln oder Verfahren, die für die betreffende Angelegenheit relevant sind (z.B. ein rechtmäßiger Zug im Schach, der rechtmäßige Thronfolger). Diese Sinne des "legitimen", weitgehend prozedural und ähnlich dem primären Sinn des "legalen" (d.h. in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu sein), sind für unsere normative Untersuchung nicht sehr nützlich.
Probleme: In der Politik und insbesondere in internationalen Angelegenheiten wird ein Staat oft für legitim gehalten, wenn er von anderen anerkannt oder akzeptiert wird. Es besteht erhebliche Unklarheit darüber, was dies bedeutet. Manchmal scheint die Andeutung lediglich zu sein, dass ein legitimer Staat ein echter Staat ist. Legitimität in diesem Sinne ist uninteressant. Manchmal legt der Gedanke der Akzeptanz oder Anerkennung nahe, dass es als legitimer Staat erforderlich ist, von anderen Staaten so anerkannt zu werden, als ob Legitimität eine Art Mitgliedschaft in einer Organisation oder einem Club wäre. Auch wenn die Mitglieder dieses Clubs nicht alle korrupt sind, erscheint auch dieser Gedanke uninteressant. Die Frage ist, welche Bedingungen für die Mitgliedschaft gestellt werden sollten.
Sozialwissenschaften/Weber: In den Sozialwissenschaften würden von Weber abgeleitete Darstellungen uns die Legitimität des Staates in Bezug auf die Einstellungen der Subjekte verstehen lassen.
MorrisVsWeber: Die "rohesten" würden sagen, dass ein Staat insofern legitim ist, als er von seinen Untertanen so betrachtet wird, was nicht sehr erhellend ist, bis wir verstehen, was es für jemanden bedeutet, einen Staat so zu betrachten.
Staat: Was ist es dann für einen Staat, wenn er in einem substantielleren Sinne legitim ist? Wenn ein Staat legitim ist, dann hat er einen bestimmten Status. Zumindest ist seine Existenz zulässig. Er kann auch ein (Anspruchs-)Recht auf Existenz haben.
>Staat/Morris
.
Lösung: Ein legitimer Staat ist, sagen wir, minimal einer, der eine Freiheit, vermutlich ein (Anspruchs-)Recht, zu existieren hat. Er würde vermutlich auch die Freiheit oder das Recht besitzen, Gesetze zu erlassen und diese zu beschließen und durchzusetzen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung und für andere Zwecke erforderlich ist. Legitimität in diesem minimalen Sinne wäre das Recht zu existieren und zu herrschen.
>Gehorsam/Morris.
Legitimität, stark und schwach: An diesem Punkt ist es sinnvoll, zwischen schwächeren und stärkeren Legitimitätsbegriffen zu unterscheiden. Ein legitimer Staat besitzt ein (Anspruchs-)Recht zu existieren und zu herrschen.
Das Existenzrecht bringt für andere die Verpflichtung mit sich, seine Existenz nicht in bestimmter Weise zu bedrohen (z.B. ihn nicht anzugreifen oder zu erobern).
a) ein Staat ist
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minimal legitim, würde ich sagen, wenn sein Recht zu herrschen bedeutet, dass andere verpflichtet sind, es nicht zu untergraben, aber nicht unbedingt verpflichtet sind, ihm zu gehorchen.
2) Demgegenüber ist ein Staat voll legitim, wenn sein Recht zu herrschen eine Verpflichtung der Untertanen oder zumindest der Bürger zur Gehorsamspflicht (jedes gültige Gesetz) mit sich bringt. Diese Verpflichtung kann als eine allgemeine Pflicht zum Gehorsam gegenüber dem Gesetz angesehen werden, die die Einhaltung aller Gesetze verlangt, die auf einen Staat anwendbar sind, außer unter Umständen, die durch das Gesetz vorgegeben sind (z.B. gerechtfertigter oder entschuldigter Ungehorsam).*
Minimale Legitimität: Was begründet eine minimale Legitimität? Angenommen, ein Staat ist gerecht.** Das heißt, angenommen, er respektiert die Zwänge der Gerechtigkeit und handelt nicht ungerecht. Nehmen wir außerdem an, dass er denjenigen Gerechtigkeit widerfährt, die seiner Herrschaft unterworfen sind, dass er Gesetze erlässt und durchsetzt, Streitigkeiten entscheidet und Mechanismen für kollektive Entscheidungen bereitstellt (z.B. Verträge, Gesellschaftsrecht), lokale Regierungen, Parlamente). Einige der Gesetze sowie eine Reihe von Sozialprogrammen zielen auf Verteilungsgerechtigkeit ab (...). Die Regierung reagiert im Allgemeinen auf die gerechten Interessen oder Wünsche der Regierten. Ein Staat wie dieser wäre gerecht. Nehmen wir außerdem an, dass er in seinen Aktivitäten relativ effizient ist. (Morris, 1998(5): Kap. 4 und 6).
>Gerechtigkeit/Morris, >Rechtfertigung/Morris, >Verteilungsgerechtigkeit/Politische Theorien.

* "Die Legitimität eines Staates ist sein ausschließliches Recht, den Untertanen neue Pflichten aufzuerlegen, indem er rechtsverbindliche Richtlinien initiiert, diese Richtlinien befolgen zu lassen und Nicht-Verpflichtete zu zwingen" (Simmons, 1999(1): 137). Unter "Rechtfertigung des Staates" versteht man normalerweise den Nachweis, dass es eine übermäßige Verpflichtung gibt, dem Gesetz zu gehorchen..." (Simmons, 1999(1): 137). [D]as Ziel der Rechtfertigung des Staates ist es, zu zeigen, dass im Prinzip jeder innerhalb seiner Territorien moralisch verpflichtet ist, seine Gesetze und Erlasse zu befolgen" (Wolff, 1996(2): 42).

** Was sind Königreiche ohne Gerechtigkeit anderes als große Räuberbanden" (Augustinus, 1984(3): 30). 'Gerechtigkeit ist die erste Tugend der sozialen Institutionen, wie die Wahrheit der Denksysteme' Rawls, 1971(4): 3).

1. Simmons, A. John (1999) 'Justification and legitimacy'. In his Justification and Legitimacy: Essays on Rights and Obligations. Cambridge: Cambridge University Press, 122-57.
2. Wolff, Jonathan (1996) An Introduction to Political Philosophy. Oxford: Oxford University Press.
3. Augustine (1994 [1425]) Political Writings, eds E. Fortin and D. Kries, trans. M. Tracz and D. Kries. Indianapolis: Hackett.
4. Rawls, John (1971) A Theory of Justice. Cambridge, MA: Harvard University Press.
5. Morris, Christopher W. (1998) An Essay on the Modern State. Cambridge: Cambridge University Press.

Morris, Christopher W. 2004. „The Modern State“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Morris, hristopher W.

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004

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