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Staat: In der politischen Theorie ist der Staat eine zentralisierte politische Organisation mit Autorität über ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Bevölkerung. Er setzt Gesetze durch, hält die Ordnung aufrecht und übt die Regierungsgewalt durch verschiedene Institutionen aus. Siehe auch Gesellschaft, Nationen, Herrschaft, Institutionen, Macht, Recht, Gesetze, Rechte, Rechtsprechung, Gesetzgebung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Christopher W. Morris über Staat – Lexikon der Argumente

Gaus I 197
Staat/Morris: Morris-These: (...) Politische Theoretiker nehmen Staaten zu sehr als selbstverständlich hin. Die Welt war nicht immer als ein System von Staaten organisiert, und es ist hilfreich, sich daran zu erinnern, wie die Welt vor der Entwicklung von Staaten aussah. (...) es ist ein Fehler, die griechische polis und die römische civitas mit unserem modernen Staat zu identifizieren, als ob sich nichts geändert hätte.
Mittelalterliches Europa: Die 'politische' Organisation im mittelalterlichen Europa war, kurz gesagt, komplex, und die 'politische' Macht stark fragmentiert und dezentralisiert. Die Loyalitäten waren vielfältig und weitgehend persönlich, und es war keine klare Hierarchie der politischen Autorität erkennbar. Die Regierungsgewalt war nicht territorial; sie war weitgehend Herrschaft über Personen, qua Individuen oder qua Christen.
Moderner Staat: In der modernen Welt ist die Regierungsführung territorial. Moderne Politiken haben in den meisten Fällen bestimmte und klar abgegrenzte Territorien. Die Territorialisierung der Regierungsführung ist mit dem persönlichen Charakter der politischen Beziehungen nicht vereinbar. Und sie ist nicht damit vereinbar, dass Macht als persönlicher Besitz der Herrschenden verstanden wird. (...) das Gemeinwesen, d.h. der Staat, wird als eine Ordnung verstanden, die sich von der ... 'Regierung' seiner Handelnden und Institutionen (...) unterscheidet. Die moderne Verwendung des Begriffs 'Staat' zur Bezeichnung einer öffentlichen Ordnung, die sich sowohl von den Beherrschten als auch von den Herrschenden unterscheidet, mit hochgradig zentralisierten Institutionen, die die Macht über die Bewohner eines bestimmten Territoriums ausüben, scheint frühestens aus dem 16. Jahrhundert zu stammen (siehe Skinner, 1978(1): Bd. 2, 352ff; 1989(2): 90-131; Dyson, 1980(3): 25ff; Vincent, 1987(4): 16-19). >Staat/Skinner
.
Gaus I 198
Regierung/Herrschaft: In der modernen Welt wird die Herrschaft direkt; jedes einzelne Subjekt wird vom Souverän oder vom Staat ohne Vermittlung regiert (siehe insbesondere Tilly, 1990)(5). Die Entwicklung der direkten Herrschaft in diesem Sinne ist eine späte Entwicklung, die mit der von Michael Mann und anderen betonten "Durchdringung" der Gesellschaft durch den Staat zusammenhängt: "Der moderne Staat fügte Routine hinzu - formalisierte, rationalisierte Institutionen mit größerer Reichweite über Bürger und Territorien hinweg. Sie durchdringt ihre Territorien sowohl mit Recht als auch mit Verwaltung, wie es frühere Staaten nicht taten" (1986(6): Bd. 11, 56-7). >Souveränität/Morris, >Autorität/Morris.
Gaus I 199
(...) Man kann sich den Staat in Form einer Reihe von miteinander verbundenen Merkmalen vorstellen (Morris, 1998(7): Kap. 2):
1) Kontinuität in Zeit und Raum: (a) Der moderne Staat ist eine Form der politischen Organisation, deren Institutionen über die Zeit fortbestehen; insbesondere überleben sie Führungs- oder Regierungswechsel.
(b) Es handelt sich um die Form der politischen Organisation eines bestimmten und gesonderten Territoriums.
2) Transzendenz: Der moderne Staat ist eine besondere Form der politischen Organisation, die eine eine einheitliche öffentliche Ordnung darstellt, die sich sowohl von den Herrschenden als auch von den Regierenden unterscheidet und ihnen übergeordnet und handlungsfähig ist.
3) Politische Organisation: Die Institutionen, durch die der Staat handelt - insbesondere die Regierung, die Justiz, die Bürokratie, die Polizei - unterscheiden sich von anderen politischen Organisationen und Vereinigungen; sie sind formal miteinander koordiniert und relativ zentralisiert. Die Autoritätsbeziehungen sind hierarchisch.
4) Autorität: Der Staat ist souverän, d.h. die letzte Quelle der politischen Autorität auf seinem Territorium, und er beansprucht ein Monopol auf die Anwendung legitimer Gewalt innerhalb seines Territoriums.
Gaus I 200
5) Loyalität: Der Staat erwartet und erhält die Loyalität seiner Mitglieder und der ständigen Bewohner seines Territoriums. >Autorität/Morris, >Rechtmäßigkeit/Morris, >Zwang/Morris, >Recht/Morris, >Autorität/Hart, >Sanktionen/Morris.
Gaus I 203
Staat/Morris: Was muss ein Staat tun, um gerecht zu sein? Ein gerechter Staat ist vermutlich zuallererst einer, der die Zwänge der Gerechtigkeit respektiert. Gerechtigkeit setzt dem Verhalten (und den Absichten) von Personen und vermutlich auch von Institutionen Zwänge auf. Wir können annehmen, dass viele dieser Zwänge die Form von (moralischen) Rechten und Pflichten annehmen. Staaten müssen also die (moralischen) Rechte des Einzelnen respektieren und die dem Einzelnen geschuldeten Pflichten erfüllen.
Gaus I 204
Staaten beanspruchen in der Regel Souveränität und ausschließliche Rechte zur Anwendung von Gewalt. Individuen sollen Gewaltanwendung nicht ohne Genehmigung des Staates ausüben. Es wird oft argumentiert, dass Staaten die besondere Aufgabe haben, sicherzustellen, dass wir nicht individuell Gewalt anwenden müssen (z.B. um uns selbst zu schützen). Wenn dies zutrifft, dann können Staaten folglich die Gewährleistung von Gerechtigkeit als eine ihrer Hauptaufgaben haben. Wir können dann von den Staaten verlangen, dass sie sie respektieren und für Gerechtigkeit sorgen. Angenommen, wir sagen, dass ein Staat insofern gerechtfertigt ist, als er gerecht (und effizient) ist.
Problem: Nun kann es sein, dass kein Staat dadurch gerechtfertigt ist oder sein könnte. Individuen haben Rechte, die so stark und weitreichend sind, dass sie die Frage aufwerfen, was, wenn überhaupt, der Staat und seine Beamten tun dürfen. Wie viel Raum lassen die individuellen Rechte den Staaten?' (Nozick, 1974(8): ix). Es mag sein, dass die Zwänge der Gerechtigkeit so beschaffen sind, dass sie den gesamten moralischen Raum ausfüllen oder zumindest keinen Raum für die Ausübung der Funktionen des Staates oder gar für seine Existenz lassen.

1. Skinner, Quentin (1978) The Foundations of Modern Political Thought, 2 Bd. Cambridge: Cambridge University Press.
2. Skinner, Quentin (1989) 'The state'. In T. Ball, J. Farr and R. Hanson, (Hrsg.), Political Innovation and Conceptual Change. Cambridge: Cambridge University Press, 90_131.
3. Dyson, Kenneth H. F. (1980) The State Tradition in Western Eumpe. New York: Oxford University Press.
4. Vincent, Andrew (1987) Theories of the State. Oxford: Blackwell.
5. Tilly, Charles (1990) Coercion, Capital, and European states, AD 990-1990. Oxford: Blackwell.
6. Mann, Michael (1986) The Sources of Social Power, 2 Bd. Cambridge: Cambridge University Press.
7. Morris, Christopher W. (1998) An Essay on the Modern State. Cambridge: Cambridge University Press.
8. Nozick, Robert (1974) Anarchy, State, and Utopia. New York: Basic.

Morris, Christopher W. 2004. „The Modern State“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Morris, hristopher W.

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004

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