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Rechte von Minderheiten: Minderheitenrechte sind die Rechte von Einzelpersonen und Gruppen, die sich von der dominierenden Gruppe in der Gesellschaft unterscheiden, z. B. ethnische, religiöse, sprachliche oder sexuelle Minderheiten. Diese Rechte sollen Minderheiten vor Diskriminierung schützen und sicherstellen, dass sie die gleichen Chancen haben, an der Gesellschaft teilzuhaben. Siehe auch Minderheiten, Mehrheit, Gesellschaft, Gerechtigkeit, Diskriminierung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Politische Theorien über Minderheitenrechte - Lexikon der Argumente

Gaus I 253
Minderheitenrechte/Politische Philosophie/Kukathas: [Will] Kymlickas(1) Verteidigung der gruppendifferenzierten Rechte warf sofort eine Reihe von Fragen und Problemen auf, welche die Literatur über Multikulturalismus im letzten Jahrzehnt aufgegriffen hat.
>Minderheitenrechte/Kymlicka
.
Gruppenrechte: Das erste Thema, das angesprochen wurde, war die Frage, ob Gruppen wirklich die Träger von Rechten sein können. Einigen war klar, dass dies nicht möglich war: Nur Einzelpersonen konnten Rechte haben (Narveson, 1991(2); Hartney, 1991(3)). Einer Ansicht nach waren Gruppen fiktive Gebilde - und fiktive Gebilde konnten keine Rechtsträger sein (Graf, 1994(4): 194). Doch trotz solcher Vorbehalte ist die politische Theorie in den letzten Jahren (mit dem Aufkommen des Multikulturalismus) der Idee von Gruppenrechten viel sympathischer geworden.
Geschichte: Noch bevor der Multikulturalismus seine heutige Bedeutung erlangte, hatten jedoch einige Philosophen bereits Berichte über Gruppenrechte vorgelegt. Joseph Raz (1986(5): 207-8) zum Beispiel lässt in seiner einflussreichen Darstellung der Rechte Raum für kollektive Rechte. Larry May (1987(6): 180) blieb zwar vorsichtig in Bezug auf das Ausmaß, in dem Gruppen als Rechteinhaber anerkannt werden sollten, argumentierte aber, dass Moraltheoretiker die Handlungen und Interessen sozialer Gruppen als mögliche Träger von Rechten und Pflichten genauer untersuchen müssten. Und Frances Svensson (1979)(7) hatte zuvor vorgeschlagen, dass Gruppenrechte notwendig seien, um den Ansprüchen der Ureinwohner gerecht zu werden.
VsMultikulturalismus: Dennoch meinten die Theoretiker (oder Kritiker) des Multikulturalismus nicht immer dasselbe, wenn sie sich auf Gruppenrechte oder "kulturelle" Rechte beriefen.
Levy: Die hilfreichste Erläuterung der verschiedenen Arten von Rechtsansprüchen, die im Namen kultureller Gruppen geltend gemacht wurden, bot Jacob Levy (1997(8): 24-5), der acht Kategorien von Rechten unterschied.
>Kulturelle Rechte/Levy.
Gruppenrechte: Es besteht Konsens darüber, dass es durchaus möglich ist, dass Gruppen Rechte haben oder dass Rechte sowohl Gruppen als auch Einzelpersonen auf der Grundlage ihrer Identität gewährt werden. Eine Gruppe kann ein Recht als unabhängig anerkannte Einheit besitzen; und Einzelpersonen können bestimmte Rechte besitzen, weil sie Mitglieder bestimmter Kollektive sind.
Probleme: Nichtsdestotrotz ist diese Frage wegen der Auswirkungen der Gewährung von Rechten auf der Grundlage der Gruppenzugehörigkeit umstritten geblieben.
>Gruppenrechte.
Freiheit/Unterdrückung: Wie Peter Jones es ausdrückte: "Gruppenrechte werden oft als Forderungen nach Gruppenfreiheit artikuliert, aber sie werden auch als Vehikel für Gruppenunterdrückung gefürchtet" (1999(9): 354).
VsRaz: So wurde Raz' Sicht der Gruppenrechte, obwohl sie weithin akzeptiert wird (Brett, 1991(10); Freeman, 1995(11); Margalit und Halbertal, 1994(12)), kritisiert, weil sie zu umfassend ist, da sie Gruppen nur als Kollektive von Einzelpersonen identifiziert, die nichts Beständigeres als ein Interesse an einer Sache teilen (Réaume, 1988(13); 1994(14); Jones, 1999(9): 359).
Inhalt/Bildung/Probleme: Die Forderungen einiger Gruppen nach Rechten in Form von Ausnahmeregelungen zum Beispiel haben eine substantielle Debatte über die Auswirkungen solcher Sonderrechte ausgelöst. Diese Debatte wird jedoch besonders heftig, wenn bestimmte Themen in den Vordergrund treten: Religion, Bildung und Kinder.
Kinder/Religion: Während die meisten liberalen Verfechter des Multikulturalismus bereit waren, kulturellen Minderheiten das Recht zu gewähren, nach ihren eigenen Überzeugungen zu leben, haben Kinder und Bildung besondere Probleme aufgeworfen. Für viele sind die Grenzen des Multikulturalismus durch die Notwendigkeit gesetzt, die Interessen der Kinder zu schützen, die sogar das Recht der Eltern oder Gemeinschaften, ihre eigenen religiösen Überzeugungen zu verbreiten, außer Kraft setzen.
>Religion, >Religiöser Glaube, >Multikulturalismus.

1. Kymlicka, Will (1995a) Multicultural Citizenship: A Liberal Theory of Minority Rights. Oxford: Oxford University Press.
2. Narveson, Jan (1991) 'Collective rights?' Canadian Journal of Law and Jurisprudence, 4: 329—45.
3. Hartney, Michael (1991) 'Some confusions concerning collective rights'. Canadian Journal of Law and Jurisprudence, 4: 293-314.
4. Graf, James A. (1994) 'Human rights, peoples, and the right to self-determination'. In Judith Baker, ed., Gmup Rights. Toronto: Umversity of Toronto Press, 186—214.
5. Raz, Joseph (1986) The Morality of Freedom. Oxford: Clarendon.
6. May, Larry (1987) The Morality of Gmups: Collective Responsibility, Group-Based Harm, and Corporate Rights. Notre Dame, In: University of Notre Dame
Press.
7. Svensson, Frances (1979) 'Liberal democracy and group rights: the legacy of individualism and its impact on American Indian tribes'. Political Studies, 23 (3): 421-39.
8. Levy, Jacob (1997) 'Classifying cultural rights'. In Will Kymlicka and Ian Shapiro, eds, Ethnicity and Group Rights: NOMOS xxwx New York: New York University Press, 22—66.
9. Jones, Peter (1999) 'Group rights and group oppression'. Journal ofP01itica1 Philosophy, 7 (4): 353-77.
10. Brett, Nathan (1991) 'Language laws and collective rights'. Canadian Journal of Law and Jurisprudence, 4: 347_60.
11. Freeman, Michael (1995) 'Are there collective human rights?' Political Studies, Special Issue, 43: 25—40.
12. Margalit, Avishai and Moshe Halbertal (1994) 'Liberalism and the right to culture'. Social Research, 61: 491-510.
13. Réaume, Denise G. (1988) 'Individuals, groups, and rights to public goods'. University of Toronto Law Journal, 38: 1-27.
14.Réaume, Denise G. (1994) 'The group right to linguistic security: Whose right? What duties?' In Judith Baker ed., Gmup Rights. Toronto: University of Toronto Press, 118-41.

Kukathas, Chandran 2004. „Nationalism and Multiculturalism“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Politische Theorien

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004

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